Sportverein "Eintracht" von 1898, Hannover (Hoppenstedtstr. 8, 30173 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden neu eingetragenen Vereins für Leibesübungen Eintracht Hannover von 1848 e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 201985) am 07.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Sportverein "Eintracht" von 1898, Hannover (Hoppenstedtstr. 8, 30173 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.06.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom 25.06.2013 der Mitgliederversammlung des Vereins für Leibesübungen von 1848 e.V. Hannover mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 2689) als weiterem übertragenden Rechtsträgers mit dem dadurch neu gegründeten Verein für Leibesübungen Eintracht Hannover von 1848 e.V. mit Sitz in Hannover verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.