Sportzentrum Schöneck GmbH, Schöneck/Vogtl., Kärrnerstraße 2, 08261 Schöneck/Vogtl.. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2012 hat die Änderung der Ziff. IV. B. (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sportzentrum Schöneck GmbH, Schöneck/Vogtl., Kärrnerstraße 2, 08261 Schöneck/Vogtl.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Valentin, Jacqueline, Schöneck/Vogtl., * ‒.‒.‒‒.
Sportzentrum Schöneck GmbH, Schöneck/Vogtl., Kärrnerstraße 2, 08261 Schöneck/Vogtl.. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2011 hat die Änderung der Abschnitte V. (Geschäftsführung), VII. (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Schulze, Steffen, Klingenthal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gläß, Rainer, Schöneck/Vogtl., * ‒.‒.‒‒.
Sportzentrum Schöneck GmbH, Schöneck/Vogtl., Kärrnerstraße 2, 08261 Schöneck/Vogtl.. Bestellt: Geschäftsführer: Gläß, Rainer, Schöneck/Vogtl., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sportzentrum Schöneck GmbH, Schöneck/Vogtl., Kärrnerstraße 2, 08261 Schöneck/Vogtl..Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 18.08.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung das Vermögen als Ganzes von der Sportzentrum Schöneck e.K. mit Niederlassung in Schöneck (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6644) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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