HRB 3219:SpriAG - Sprinkenhof AG, Hamburg, Steinstr. 7, 20095 Hamburg.Nicht mehr Vorstand: Tants, Henning, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.05.2014 im Wege des Formwechsels in die Sprinkenhof GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 132441) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 01.07.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3219:SpriAG - Sprinkenhof AG, Hamburg, Steinstr. 7, 20095 Hamburg.Der mit der spriag - Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg, HRB 85452 am 18.11.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.05.2014 geändert. Die Hauptversammlung vom 14.05.2014 hat der Änderung zugestimmt.
SpriAG - Sprinkenhof AG, Hamburg, Steinstr. 7, 20095 Hamburg. Prokura erloschen Kotteck, Karl-Heinz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
SpriAG - Sprinkenhof AG, Hamburg, Steinstr. 7, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2011 mit der SIM Sprinkenhof Immobilien Management GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 68207) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SpriAG - Sprinkenhof AG, Hamburg, Steinstr. 7, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 61 UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der SIM Sprinkenhof Immobilien Management GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 68207, übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Der Entwurf kann bei dem Gericht eingesehen werden.
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