HRB 186608 B: Spring Park Bad Vilbel GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist hier gelöscht.
HRB 186608 B: Spring Park Bad Vilbel GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat mit Wirksamkeit vom 03.03.2022 im Wege der grenzüberschreitenden formwechselnden Sitzverlegung nach Maßgabe des Umwandlungsplanes vom 03.03.2022 ihren Sitz unter Wahrung der Rechtsträgeridentität nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, verlegt. Eintragung im Handels und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B250971) ist am 23.03.2022 erfolgt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 186608 B: Spring Park Bad Vilbel GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat analog § 122d UmwG sowie in Ansehung der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 den Entwurf eines Umwandlungsbeschlusses sowie eine Bekanntmachung nach Art. 86g Abs. 1 Satz 1 lit.b) der Richtlinie (EU) 2019/2121 betreffend die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung nach Luxemburg eingereicht mit folgenden Angaben: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der formwechselnden Gesellschaft: Spring Park Bad Vilbel GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 186608 B. Die Gesellschaft soll durch grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Formwechsel aufgrund des Umwandlungsbeschlusses unter gleichzeitiger Verlegung des Satzungssitzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (Société à résponsabilité Iimitée) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, umgewandelt werden. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft befindet sich bereits in Luxemburg. Die Gesellschaft wird die Firma Spring Park Bad Vilbel S.à.r.l. führen. 2. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter und der Gläubiger: a) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Spring Park Bad Vilbel GmbH 2, rue Edward Steichen L - 2540 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. b) Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft ergeben sich aus der analogen Anwendung des § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die neue Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsbeschluss (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der formwechselnden Gesellschaft unter der unter a) B genannten Anschrift geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden. c) Die Gesellschafter werden am 03.03.2022 eine Gesellschafterversammlung abhalten und über die Umwandlung entscheiden. d) Gesellschafter und Gläubiger der Gesellschaft haben die Möglichkeit, bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu beim Handelsregister eingereichten Entwurf des Umwandlungsbeschlusses zu übermitteln. 2. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.
HRB 186608 B: Spring Park Bad Vilbel GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat analog § 122d UmwG sowie in Ansehung der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 den Entwurf eines Umwandlungsbeschlusses sowie eine Bekanntmachung nach Art. 86g Abs. 1 Satz 1 lit.b) der Richtlinie (EU) 2019/2121 betreffend die grenzüberschreitende formwechselnde Sitzverlegung nach Luxemburg eingereicht mit folgenden Angaben: Rechtsform, Firma und Sitz der formwechselnden Gesellschaft: Spring Park Bad Vilbel GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 186608 B. Die Gesellschaft soll durch grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Formwechsel aufgrund des Umwandlungsbeschlusses unter gleichzeitiger Verlegung des Satzungssitzes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (Société à résponsabilité Iimitée) mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, umgewandelt werden. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft beÿndet sich bereits in Luxemburg. Die Gesellschaft wird die Firma Spring Park Bad Vilbel S.à.r.l. führen. 2.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter und der Gläubiger: a) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Spring Park Bad Vilbel GmbH 2, rue Edward Steichen L - 2540 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. b) Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft ergeben sich aus der analogen Anwendung des § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die neue Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Umwandlungsbeschluss (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der formwechselnden Gesellschaft unter der unter a) B genannten Anschrift geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden. c) Die Gesellschafter werden am 03.03.2022 eine Gesellschafterversammlung abhalten und über die Umwandlung entscheiden. d) Gesellschafter und Gläubiger der Gesellschaft haben die Möglichkeit, bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung Bemerkungen zu beim Handelsregister eingereichten Entwurf des Umwandlungsbeschlusses zu übermitteln. Die Gesellschaft hat keine Arbeitnehmer.
HRB 186608 B: Spring Park Bad Vilbel GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin. Firma: Spring Park Bad Vilbel GmbH; Geschäftsführer: 5. Souville, Denis Cyrill, * ‒.‒.‒‒, Trier; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Le Goff, Louis; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
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