HRA 95294: Springer & Jacoby Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststr. 14-16, 20354 Hamburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 95294: Springer & Jacoby Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststr. 14-16, 20354 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Springer & Jacoby Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststr. 14-16, 20354 Hamburg.
Springer & Jacoby Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg (Poststr. 14-16, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Springer & Jacoby Direct GmbH vom 30.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Springer & Jacoby Interactive GmbH vom 30.08.2006 mit der der Springer & Jacoby Direct GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 74121) sowie mit der Springer & Jacoby Interactive GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 89976) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.