Squaw Ledermode GmbH, Weismain, Vizekanzler Reuß Str. 4, 96260 Weismain. Die Verschmelzung wurde am 05.04.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRA 2509).
Squaw Ledermode GmbH, Weismain, Vizekanzler Reuß Str. 4, 96260 Weismain. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Dück Berthold, 96260 Weismain, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als Einzelfirma unter der bereits bestehenden Firma Berthold Dück e. K. mit dem Sitz in Weismain (Amtsgericht Coburg HRA 2509) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.