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Stäblein Zaun- und Toranlagen GmbH, Hannover (HRB 210159)

Firmendaten

Anschrift
Fränkische Str. 51
30455 Hannover
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0511/495609
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.zaunbau-staeblein.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 210159
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stäblein Zaun- und Toranlagen GmbH aus Hannover ist im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 210159 verzeichnet. Nach der Gründung am 28.05.2013 hat die Stäblein Zaun- und Toranlagen GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Beratung, Planung und Montage von Zäunen, Türen und Toren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Stäblein Zaun- und Toranlagen GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 27.05.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 29.08.2013
Neueintragung

Stäblein Zaun- und Toranlagen GmbH, Hannover, Fränkische Straße 51, 30455 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2013. Geschäftsanschrift: Fränkische Straße 51, 30455 Hannover. Gegenstand: Beratung, Planung und Montage von Zäunen, Türen und Toren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogt, Markus, Seelze, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung (Sacheinlage) beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Einbringung der Sacheinlage in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Einbringung der Sacheinlage die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

29.08.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Markus Vogt
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 20.08.2013