Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs-GmbH, Düsseldorf (Kaiserswerther Straße 199/201, 40474 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (AG Düsseldorf, HRB 53640) am 22.03.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs-GmbH, Düsseldorf (Kaiserswerther Straße 199/201, 40474 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Mitgliederversammlung des Abwasserberatung NRW e.V. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, VR 8079) vom selben Tage als jeweils übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.