HRB 15187: Städtebau Helmut Baum GmbH, Remshalden, Eduard-Hiller-Straße 34, 73630 Remshalden-Buoch. Nicht mehr Geschäftsführer: Baum, Helmut, Remshalden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15187:Städtebau Helmut Baum GmbH, Remshalden, Eduard-Hiller-Straße 34, 73630 Remshalden-Buoch.Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
Städtebau Helmut Baum GmbH, Stuttgart, Eduard-Hiller-Straße 34, 73630 Remshalden.Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Remshalden. Konkretisierung der Geschäftsanschrift: Eduard-Hiller-Straße 34, 73630 Remshalden-Buoch. Bestellt als Geschäftsführer: Baum, Margarete, geb. Friemert, Remshalden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Städtebau Helmut Baum GmbH, Stuttgart, Eduard-Hiller-Straße 34, 73630 Remshalden.Geschäftsanschrift: Eduard-Hiller-Straße 34, 73630 Remshalden. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ARTES kultur kongress GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17944) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.