Stähler Holding GmbH, Stade, Stader Elbstr. 26, 21683 Stade. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2012 mit der Stähler International GmbH & KG mit Sitz in Stade (AG Tostedt HRA 100025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stähler International GmbH & Co. KG am heutigen Tage eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH