Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Prokura erloschen:
Kottas, Jakob, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.09.2024
Specht
b)
Fall 19 |
14 |
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Einzelprokura:
Kottas, Jakob, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.04.2024
Specht
b)
Fall 18 |
HRA 111024:Stöbich Holding GmbH & Co. KG, Goslar, Pracherstieg 6, 38644 Goslar.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2015 mit der Stöbich Management GmbH mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRB 110511) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 111024:Stöbich Holding GmbH & Co. KG, Goslar, Pracherstieg 6, 38644 Goslar.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 09.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2014 einen Teilbetrieb (bestehend aus Beteiligungen an Immobiliengesellschaften) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Stöbich Immobilien Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 201551) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Stöbich Familien GmbH & Co. KG, Goslar, Pracherstieg 6, 38644 Goslar.Firma geändert, nun: Stöbich Holding GmbH & Co. KG.