Stöhr-Förderanlagen Salzer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IPGD Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft mbH am 22.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der Siemens Dematic AG mit Sitz in München am 20.06.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 07.05.2009 zum 22.06.2009 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Stöhr-Förderanlagen Salzer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IPGD Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 168449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stöhr-Förderanlagen Salzer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München.Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München.
Stöhr-Förderanlagen Salzer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main, (Carl-Legien-Straße 15, 63073 Offenbach am Main).Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 6 (Beschränkung der Geschäftsführerbefugnis im Innenverhältnis) und § 9 (Bekanntmachung) beschlossen.
Stöhr-Förderanlagen Salzer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenbach am Main, (Carl-Legien-Str. 15, 63073 Offenbach am Main).Bestellt als Geschäftsführerin: Buhmann, Gisela, Neubiberg, * ‒.‒.‒‒; Pietzsch, Jamie, München, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Georg, Wörthsee, * ‒.‒.‒‒; Siebrandt, Manfred, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒.
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