HRB 758830: Stölting Security & Service GmbH, Filderstadt, Gutenbergstr. 20, 70794 Filderstadt. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.03.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 758830: Stölting Security & Service GmbH, Filderstadt, Gutenbergstr. 20, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Kroniger, Sabine, Borken, * ‒.‒.‒‒; Mosbacher, Sebastian, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.03.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stölting Security & Service GmbH", Essen (Amtsgericht Essen HRB 26931) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 758830: Stölting Security & Service GmbH, Filderstadt, Gutenbergstr. 20, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Kroniger, Sabine, Borken, * ‒.‒.‒‒; Mosbacher, Sebastian, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.03.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stölting Security & Service GmbH", Essen (Amtsgericht Essen HRB 26931) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 758830: AB Sicherheitsdienste GmbH, Filderstadt, Gutenbergstr. 20, 70794 Filderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Stölting Security & Service GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Bladeck, Axel, Leipheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 758830: AB Sicherheitsdienste GmbH, Filderstadt, Gutenbergstr. 20, 70794 Filderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Ausgliederung und Aufnahme des Einzelunternehmens unter der Firma "AB Sicherheitsdienste e.K", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722933) um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Der Einzelkaufmann Bladeck, Axel, Leipheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "AB Sicherheitsdienste e.K", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722933) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.03.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 21.03.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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