HRA 201041: EssKlasse GmbH & Co. KG, Hannover, Wiesenauer Str. 11, 30179 Hannover. Sitz verlegt, nun: Isernhagen. Geschäftsanschrift: Landwehrdamm 1, 30916 Isernhagen.
HRA 203322: Stötefeld Partyservice GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hannover, Wiesenauer Straße 11, 30179 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EssKlasse GmbH & Co. KG am 01.07.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 201041: EssKlasse GmbH & Co. KG, Isernhagen, Ernst-Grote-Straße 13, 30916 Isernhagen. Sitz verlegt, nun: Hannover. Geschäftsanschrift: Wiesenauer Str. 11, 30179 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2016 mit der Stötefeld Partyservice GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 203322) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 203322: Stötefeld Partyservice GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hannover, Wiesenauer Straße 11, 30179 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2016 mit der EssKlasse GmbH & Co. KG mit Sitz in Amtsgericht Hannover (HRA 201041) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 203322:Stötefeld Partyservice GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hannover, Wiesenauer Straße 11, 30179 Hannover.Der Übergang der vor Übernahme des von Patrick Stötefeld, wohnhaft in Hannover, * ‒.‒.‒‒, betriebenen Partyservice entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
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