HRB 8115: Stöwe Beschriftungen GmbH, Hemer, Sonnenblumenallee 14, 58675 Hemer. Einzelprokura: Anders, Birte, Hemer, * ‒.‒.‒‒; Anders, Matthias, Hemer, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8115: Stöwe Beschriftungen GmbH, Hemer, Hönnetalstr. 3, 58675 Hemer. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sonnenblumenallee 14, 58675 Hemer.
HRB 8115:Stöwe Beschriftungen GmbH, Hemer, Hönnetalstr. 3, 58675 Hemer.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2014. Geschäftsanschrift: Hönnetalstr. 3, 58675 Hemer. Unternehmensgegenstand: Produktion von Werbeanlagen und sonstigen Werbetechniken aller Art, die Erstellung von Digitaldrucken sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen und artverwandter Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stöwe, Johannes, Hemer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Augustin, Bärbel, Hemer, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Stöwe Beschriftungen Inh. Johannes Stöwe e. K. mit Sitz in Hemer (Amtsgericht Iserlohn HRA 4853 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.07.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.08.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.