HRB 530811: Stübler GmbH, Eislingen, Salacher Straße 84, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Frank, Donzdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 530811: Stübler GmbH, Eislingen, Salacher Str. 84, 73054 Eislingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Salacher Straße 84, 73054 Eislingen.
HRB 530811: Stübler GmbH, Eislingen, Salacher Str. 84, 73054 Eislingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
HRB 530811: Stübler GmbH, Eislingen, Salacher Str. 84, 73054 Eislingen. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Frank, Donzdorf, * ‒.‒.‒‒; Schattner, Jürgen Philipp, Süßen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stübler GmbH, Eislingen, Salacher Str. 84, 73054 Eislingen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 21.612,00 EUR auf 175.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 175.000,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Stübler, Gerhard, Eislingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Stübler, Astrid, Eislingen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stübler Therme GmbH", Eislingen (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 532693) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.