HRA 205564: Stührenberg Sand & Service GmbH & Co. KG, Nordenham, Werftstraße 18, 26954 Nordenham. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.09.2017 wirksam geworden.
HRA 205564: Stührenberg Sand & Service GmbH & Co. KG, Nordenham, Werftstraße 18, 26954 Nordenham. (Betrieb von Sand- und Kiesgruben, Handel mit Sand und Kies, Transport von Sand, Kies sowie Lehm und Tongewinnung; Gewinnung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien; Dienstleistung für Industrie und Gewerbe; Beteiligung an und Übernahme der Geschäftsführung bei Industrie-, Handels- und Handwerksunternehmen; LKW-Reparaturwerkstatt). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werftstraße 18, 26954 Nordenham. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Stührenberg Beteiligungsgesellschaft mbH, Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRB 100481); Wasmuth, Heiner, Nordenham, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Wilhelm Stührenberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRA 200706) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.07.2017 mit Ergänzung vom 30.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2017 und 30.08.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.