HRB 30924: St drums GmbH, Pirmasens, Emil-Kömmerling-Straße 1 a, 66954 Pirmasens. Bestellt als Geschäftsführer: Stegner, Colin, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒; Stegner, Jonas, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Stegner, Michaela, Bottenbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
St drums GmbH, Pirmasens, Emil-Kömmerling-Straße 1 a, 66954 Pirmasens. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2012. Geschäftsanschrift: Emil-Kömmerling-Straße 1 a, 66954 Pirmasens. Gegenstand: Reparatur und Vertrieb von Schlagzeugen und Zubehör sowie der Einzelhandel von Musikinstrumenten und Musikunterricht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Stegner, Michaela, Bottenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Vermögen der von der Einzelkauffrau Stegner, Michaela, Bottenbach, geb. ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma St drums e.K. in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken, HRA 30335) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.03.2012. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.