St. Dominicus Weinkellerei Verwaltungs-GmbH, Longuich (Weinstraße 8, 54340 Longuich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.12.2006 mit der G. Schmitt-Schenk Weinhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Longuich (HRB 2550) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G. Schmitt-Schenk Weinhandelsgesellschaft mbH, Longuich (Weinstraße 8, 54340 Longuich). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitt, Gerhard, Weinkaufmann, Longuich. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitt, Georg, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
G. Schmitt-Schenk Weinhandelsgesellschaft mbH, Longuich (Weinstraße 8, 54340 Longuich). Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands beschlossen. Ferner wurde § 14 (Bekanntmachungen) geändert. Neue Firma: St. Dominicus Weinkellerei Verwaltungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf und der Vertrieb von in- und ausländischen Weinen, Schaumweinen, Perlweinen, Spirituosen und alkoholfreien Getränken, sowie der Betrieb einer Weinkellerei. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.12.2006 mit der St. Dominicus Weinkellerei Verwaltungs GmbH mit Sitz in Longuich (Amtsgericht Wittlich, HRB 3077) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
G. Schmitt-Schenk Weinhandelsgesellschaft mbH, Longuich (Weinstraße 8, 54340 Longuich). Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der St. Dominicus Weinkellerei Verwaltungs-GmbH, Longuich (Amtsgericht Wittlich, HRB 3077) beschlossen. 52.000,00 EUR.
St. Dominicus Weinkellerei Verwaltungs-GmbH, Longuich (Weinstraße 8, 54340 Longuich). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitt, Gerd, Weinkaufmann, Longuich. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitt, Georg, Saarwellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.