Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Prokura erloschen:
Machnik, Ralf, Kronberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.01.2024
Wollmann
b)
Fall 21 |
HRB 1338: St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, Limburg a. d. Lahn, Graupfortstraße 5, 65549 Limburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 1338: St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, Limburg a. d. Lahn, Graupfortstraße 5, 65549 Limburg. Einzelprokura: Machnik, Ralf, Kronberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1338:St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, Limburg a. d. Lahn, Graupfortstraße 5, 65549 Limburg.Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 1338:St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, Limburg a. d. Lahn, Graupfortstraße 5, 65549 Limburg.Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 13 (Geschäftsführung) beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Schulen im Sinne des Can. 803 Codex Juris Canonici (CIC) im Bereich des Bistums Limburg. Can. 803 lautet wie folgt: § 1 Unter katholischer Schule versteht man die Schule, die von der zuständigen kirchlichen Autorität oder einer öffentlichen kirchlichen juristischen Person geführt wird oder die von der kirchlichen Autorität durch ein schriftliches Dokument als solche anerkannt ist. § 2 In der katholischen Schule müssen Unterricht und Erziehung von den Grundsätzen der katholischen Lehre geprägt sein; die Lehrer haben sich durch Rechtgläubigkeit und rechtschaffenen Lebenswandel auszuzeichnen. § 3 Keine Schule, selbst wenn sie tatsächlich katholisch ist, darf die Bezeichnung Katholische Schule führen, es sei denn, mit Zustimmung der zuständigen kirchlichen Autorität. Der Zweck der Gesellschaft ergibt sich aus dem Selbstverständnis der Katholischen Kirche. Sie steht gemäß Can. 806 CIC unter der Aufsicht des Bischof von Limburg. (2) Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem gemeinnützigen Gesellschaftszweck dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich auch an anderen Einrichtungen beteiligen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
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