HRB 150729: Syriac Orthodox Patriarchate of Antioch and All the East in Europe gGmbH, Hamburg, Hainholzweg 148, 21077 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 mit Änderung vom 07.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: St. Ignatius Orthodox Patriarchate gGmbH.
HRB 150729: Syriac Orthodox Patriarchate of Antioch and All the East in Europe gGmbH, Hamburg, Hainholzweg 148, 21077 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2017 mit Änderung vom 28.02.2018. Geschäftsanschrift: Hainholzweg 148, 21077 Hamburg. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verbreitung der Lehre der christlich syrisch orthodoxen Kirche von Antiochien, die mildtätige Unterstützung bedürftiger Menschen sowie Erhalt und Pflege christlicher Kultur und der Aramäischen Sprache und Literatur insbesondere durch (a) Errichtung und Betrieb eines TV Senders und Produktion von TV Sendungen zur weltweiten Ausstrahlung; (b) Organisation und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an Gotteshäusern der syrisch-orthodoxen Kirche von Antiochien; (c) Errichtung, Einrichtung, Aus- oder Umbau von Gotteshäusern der syrisch-orthodoxen Kirche von Antiochien; (d) Organisation und Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen für hilfsbedürftige Personen und für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Vertriebene und Flüchtlinge, auch durch Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten und Integrationsmaßnahmen sowie für Kriegs- und Katastrophenopfer in Deutschland und vor Ort in den jeweiligen Herkunftsländern; (e) Bekanntmachung, Verbreitung und Bewahrung der christlichen Kunst, Kultur, Musik, Aramäischen Sprache und Literatur; (f) den Betrieb von Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Altenpflegeheimen und Krankenhäusern usw. in Deutschland und/oder im Ausland, und die Unterstützung von solchen fremdbetriebenen Einrichtungen, z. B. durch Umbau, Erweiterung, Instandsetzung und Ausstattung, soweit diese von der öffentlichen Hand oder kirchlichen oder gemeinnützigen Trägern betrieben werden. (g) Erwerb von Liegenschaften zur Errichtung vom Klöstern, Kirchen und / oder Gemeindezentren im In- und Ausland. (h) Vergabe von Stipendien (z. B. auf den Gebieten der Theologie, Sprache und Geschichte sowie der Syrisch-Orthodoxen Religion) an Studenten und Schüler. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamtes bedürfen, auch im Falle der Abänderung. (3) Zweck der Gesellschaft ist ferner das Einwerben von Spenden und Schenkungen im In- und Ausland (Beschaffung von Mitteln) zur finanziellen Förderung kirchlicher, mildtätiger und gemeinnütziger Projekte i.S. des vorstehenden Absatzes (2). (4) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. (6) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Behörde nicht berühren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeweils ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann bestimmt werden, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinsam mit einem bestimmten weiteren Geschäftsführer vertretungsbefugt sind. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Aphram II, Mar Ignatius, Atchaneh / Libanon, * ‒.‒.‒‒; Elias, Daniel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Bali, Joseph, Atchaneh / Libanon, * ‒.‒.‒‒; Doganay, Tarzan, Sontra, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit entweder Mar Ignatius Aphram II. oder Herrn Daniel Elias.