St. Johannes-Schul-Gesellschaft mbH, Lahnstein (Johannesstr. 38, 56112 Lahnstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Limburg a. d. Lahn am 07.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
St. Johannes-Schul-Gesellschaft mbH, Lahnstein (Johannesstr. 38, 56112 Lahnstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.06.2007 mit der St.-Hildegard Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Limburg a.d. Lahn (Amtsgericht Limburg HRB 1338) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
St. Johannes-Schul-Gesellschaft mbH, Lahnstein (Johannesstr. 38, 56112 Lahnstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.06.2007 mit der St.-Hildegard Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Limburg a.d. Lahn (Amtsgericht Limburg HRB 1338) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
St. Johannes-Schul-Gesellschaft mbH, Lahnstein (Johannesstr. 38, 56112 Lahnstein). Die Gesellschafterversammlung hat am 13.06.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 8,12 auf EUR 511.300,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Ziffer 2 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. 511.300,00 EUR.