HRB 40147: St. Martin Tower GmbH, Frankfurt am Main, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung nebst Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg, B260541) am 28.10.2021 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 40147: St. Martin Tower GmbH, Frankfurt am Main, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2021 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die St. Martin Tower S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 40147: St. Martin Tower GmbH, Frankfurt am Main, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Pal über die geplante grenzüberschreitende Umwanldung dieser Gesellschaft mit der St. Martin Tower S.à.r.l. eingereicht worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Veroeffentlichungstext nach Paragraph 122d UmwG zur beabsichtigten formwechselnden Umwandlung der St. Martin Tower GmbH, Gesellschaft, in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, S.a r.l.Die Gesellschaft hat am 8. Juli 2021 den Entwurf eines Umwandlungsplans ueber ihre formwechselnde Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, S.a r.l., unter gleichzeitiger Verlegung ihres Satzungssitzes von Frankfurt am Main, Deutschland, nach Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingereicht. Rechte von Glaeubigern und MinderheitsgesellschafternDurch die formwechselnde Umwandlung unter gleichzeitiger grenzueberschreitender Sitzverlegung, Grenzueberschreitenden Rechtsformwechsel, findet keine Uebertragung von Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf einen anderen Rechtstraeger statt. Vielmehr bleibt die rechtliche Identitaet der Gesellschaft unberuehrt. Somit ist die Gesellschaft nach Wirksamwerden des Grenzueberschreitenden Rechtsformwechsels mit geaenderter Rechtsform und geaendertem Sitz ihren Glaeubigern gegenueber zur Erfuellung von Anspruechen in gleicher Weise und gleichem Umfang wie vor ihrer Umwandlung verpflichtet. Glaeubigerrechte nach deutschem RechtZur Wahrung schuetzenswerter Interessen von Glaeubigern der Gesellschaft werden diese auf die folgenden, ihnen zustehenden Rechte hingewiesen: Den Glaeubigern der Gesellschaft ist von der Gesellschaft fuer offene Forderungen gegen die Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe bei der Gesellschaft, Franklinstraße 61, 63, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, und nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter 6, Rue Eugene Ruppert, L-2453 Luxemburg, schriftlich anmelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung nach Satz 1 beginnt mit der Offenlegung des Umwandlungsplans und endet spaetestens sechs Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt. Das Recht, von der Gesellschaft Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Glaeubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Grenzueberschreitenden Rechtsformwechsel der Gesellschaft die Erfuellung ihrer Forderungen gefaehrdet wird. Die Glaeubiger der Gesellschaft haben vor der Gesellschafterversammlung, die mit der Abstimmung ueber den Umwandlungsbeschluss ueber den Grenzueberschreitenden Rechtsformwechsel befinden soll, mindestens einen Monat lang das Recht, am Satzungssitz der Gesellschaft den Umwandlungsbericht des Leitungsorgans der Gesellschaft, der beigefuegt auch den Umwandlungsplan enthaelt, einzusehen und die unentgeltliche Aushaendigung von Abschriften dieser Unterlage zu verlangen. Die Auslegung des Umwandlungsberichts wird unter der Geschaeftsadresse der Gesellschaft, Franklinstraße 61, 63, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, stattfinden.Kontaktadresse Naehere Informationen ueber die Modalitaeten der Ausuebung der vorgenannten Glaeubigerrechte können jederzeit bei der St. Martin Tower GmbH unter der Anschrift St. Martin Tower GmbHFranklinstraße 61-6360486 Frankfurt am Main angefordert werden.Rechte der MinderheitsgesellschafterDie Gesellschaft hat einen Minderheitsgesellschafter, dessen Rechte geschuetzt werden muessen. Der Beschluss ueber die formwechselnde Umwandlung kann nach der Satzung der Gesellschaft nur einstimmig von allen Gesellschaftern beschlossen werden. Der Minderheitsgesellschafter hat bereits erklaert, dem Umwandlungsbeschluss nicht widersprechen zu wollen. Von der Aufnahme eines Abfindungsangebots in den Umwandlungsplan wird daher abgesehen.
HRB 40147: publity St. Martin Tower GmbH, Frankfurt am Main, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2021 mit Nachtrag vom 19.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 169,90 EUR beschlossen. Neue Firma: St. Martin Tower GmbH. Neuer Gegenstand: Erwerb, das Halten, das Verwalten (einschließlich ggf. späterer Veräußerung) von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland sowie jeweils der für deren jeweilige Bewirtschaftung erforderlichen Gegenstände im Sinne von §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 235 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ("Vermögensgegenstände"), einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Rechtsgeschäfte. Dies umfasst auch den Abschluss von Verträgen und Rechtsgeschäften, die für eine etwaige Bebauung und Entwicklung etc. (bzw. deren Durchführung) notwendig und/oder dienlich sind. Soweit die Vertragsbedingungen des Barings European Core Property Fund SCSp SICAV-SIF dies vorsehen, ist die Gesellschaft ferner berechtigt, im In- und Ausland Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne des §§ 1 Abs. 19 Nr. 22, 235 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu erwerben, zu halten und zu verwalten, sich an solchen Immobilien-Gesellschaften zu beteiligen sowie Vertretungen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, jedoch nur, sofern und soweit die Geschäfte den Anlagebedingungen des Barings European Core Property Fund SCSp SICAV-SIF entsprechen und Kapitalverwaltungsgesellschaften die entsprechenden Geschäfte nach den Vorschriften des KAGB für ein Immobilieninvestmentvermögen ebenfalls betreiben und vornehmen dürfen. In diesem Rahmen darf sie insbesondere auch Kredite aufnehmen, eigene Immobilien belasten, gehaltenen Immobilien-Gesellschaften Darlehen gewähren, Geschäftsanteile verpfänden und die zur Bewirtschaftung der eigenen Vermögensgegenstände erforderlichen Gegenstände erwerben. Neues Stammkapital: 5.113.600,00 EUR.
HRB 40147: publity St. Martin Tower GmbH, Frankfurt am Main, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittkop, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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