St. Vinzenz-Hospital gemeinnützige GmbH, Rheda-Wiedenbrück (St.-Vinzenz-Str. 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen gemeinnützige GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 33524) am 27.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
St. Vinzenz-Hospital gemeinnützige GmbH, Rheda-Wiedenbrück (St.-Vinzenz-Str. 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.08.2011 mit der St. Franziskus Hospital gem. GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 33524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.