HRB 213860: St. Willehad gGmbH, Vechta, Bahnhofstraße 6, 49377 Vechta. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betreiben von religiöser Bildung und allgemeiner Bildung auf christlicher Grundlage für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; Abhalten von Einkehrtagen und Exerzitien, also geistlichen Übungen, die zu einer intensiven Besinnung und Begegnung mit Gott führen sollen, und Beteiligung an derartigen Veranstaltungen oder zur Verfügung stellen der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für solche Veranstaltungen sowie Vorhalten eines Andachtsraumes und anderer seelsorgerischer Angebote; insbesondere durch den Betrieb eines Exerzitienhauses und Bildungshauses mit Andachtsraum auf Wangerooge.
HRB 213860: St. Willehad gGmbH, Vechta, Bahnhofstraße 6, 49377 Vechta. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2018. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 6, 49377 Vechta. Gegenstand: Förderung der Volks- und Berufsbildung insbesondere durch den Betrieb eines Exerzitienhauses und Bildungshauses auf Wangerooge. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Buske, Monika, Dinklage, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des St. Willehad - Verein e.V. zu Vechta, Vechta (Amtsgericht Oldenburg VR 110052) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.