St.- Nikolaus-Hospital gGmbH Kalkar, Kalkar, Grabenstraße 86-88, 47546 Kalkar. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden St.-Antonius-Hospital gemeinnützige GmbH am 04.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
St.- Nikolaus-Hospital gGmbH Kalkar, Kalkar, Grabenstraße 86-88, 47546 Kalkar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2013 mit der St.-Antonius-Hospital gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve HRB 1747) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
St.- Nikolaus-Hospital gGmbH Kalkar, Kalkar, Grabenstraße 86-88, 47546 Kalkar. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der Herz-Jesu-Kloster Altenpflegeheim gemeinnützige GmbH vom 18.07.2013 Teile ihres Vermögens (die Einrichtungen Marienstift - Haus für Senioren, Grabenstraße 8, 47546 Kalkar und Seniorenzentrum St. Nikolaus, Grabenstraße 86-88, 47546 Kalkar) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Herz-Jesu-Kloster Altenpflegeheim gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve HRB 1732) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
St.- Nikolaus-Hospital gGmbH Kalkar, Kalkar (Grabenstraße 86-88, 47546 Kalkar) Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Franz-Peter, Kleve, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Enders, Peter Horst, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.