HRB 4935: Staake Vermögensverwaltung GmbH, Braunschweig, Wilhelmitorwall 28, 38118 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Brandes, Ulrich, Sehnde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4935: Staake Vermögensverwaltung GmbH, Braunschweig, Wilhelmitorwall 28, 38118 Braunschweig. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Goebel, Daniel, Vechelde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4935: Staake Vermögensverwaltung GmbH, Braunschweig, Wilhelmitorwall 28, 38118 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Staake, Jochen, Lehrte, * ‒.‒.‒‒; Stegemann, Ulrich, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Blumenthal, Andy, Bad Harzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4935: Staake Vermögensverwaltung GmbH, Braunschweig, Wilhelmitorwall 28, 38118 Braunschweig. Vertretungsregelung geändert, nun: Geschäftsführer: Brandes, Ulrich, Sehnde, * ‒.‒.‒‒; Stegemann, Ulrich, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4935: Staake Vermögensverwaltung GmbH, Braunschweig, Wilhelmitorwall 28, 38118 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2016 mit der Staake Objekt Verwaltung GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 200511) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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