Stab Zweite Holding GmbH, Koblenz (Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2008 mit der Stab Dritte Holding GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 20267 ) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stab Zweite Holding GmbH, Koblenz (Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2008 mit der Stab erste Holding HmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 20271) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist am 30.07.2008 mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden.. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stab Zweite Holding GmbH, Koblenz (Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz). Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Stab Zweite Holding GmbH, Koblenz (Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz). Bestellt als : Geschäftsführer: Krötz, Ansgar, Laudert, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stab Zweite Holding GmbH, Koblenz (Wallersheimer Weg 100, 56070 Koblenz). Nunmehr : Geschäftsführer: Wendland, Udo, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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