Stadt Schwerte Holding GmbH, Schwerte, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 15.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013 und der Stadt Schwerte in Gestalt des Sondervermögens Bäder Schwerte des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.05.2013 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf die Stadt Schwerte in Gestalt des Sondervermögens Bäder Schwerte mit Sitz in Schwerte übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
58239 Schwerte
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Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: GmbH