GnR 2688: Stadtbaustein eG, München (Tegernseer Landstraße 129, 81539 München). Die Generalversammlung vom 15.12.2019 mit Nachtrag vom 21.06.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 21 (Vorstand). Bestellt: Vorstand: Meulenkamp, Josephus, München, * ‒.‒.‒‒.
GnR 2688: Stadtbaustein eG, München (Tegernseer Landstraße 129, 81539 München). Die Generalversammlung vom 08.07.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 5 (Eintrittsgeld).
GnR 2688: Stadtbaustein eG, München (Tegernseer Landstraße 129, 81539 München). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 16.12.2017. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine bezahlbare, gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Eine Anpassung an geänderte Lebensumstände soll durch die Gemeinschaft ermöglicht werden sowie persönliche Entfaltung durch gemeinschaftlich nutzbare Flächen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. Die Liegenschaften der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist ausnahmsweise unter sichernden Auflagen und der Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig. Der Verkaufspreis für Bauten, die weiterhin für Wohnzwecke bestimmt sind, soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Anlegekosten und der seit der Erstellung eingetretenen Teuerung stehen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Einräumung eines Erbbaurechts an überbauten Grundstücken. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Gramm, Rafael, München, * ‒.‒.‒‒; Jenney, Sarah, München, * ‒.‒.‒‒.