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Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts, Grevenbroich (HRA 7635)

Firmendaten

Anschrift
Am Markt 1
41515 Grevenbroich
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02181/608-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.grevenbroich.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 15 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 7635
Amtsgericht: Moenchengladbach
Rechtsform: AöR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts aus Grevenbroich ist im Handelsregister Moenchengladbach unter der Nummer HRA 7635 verzeichnet. Nach der Gründung am 29.11.2016 hat die Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Anstalt übernimmt insbesondere die nachstehend genannten, ihr von der Stadt Grevenbroich übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und in eigener Verantwortung: 1. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Sporthallen und - plätzen. 2. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb aller Gebäude und Liegenschaften, die im Eigentum oder Nutzung der Stadt Grevenbroich oder der Anstalt sind, sowie die mit den Liegenschaften und Gebäuden verbundenen Vertragsverhältnisse inklusive Vertragsformulierungen, insbesondere Schulen einschließlich Schulsporteinrichtungen, sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Kultur (Museum), baulichen Anlagen städtischer Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen der Jugendpflege. 3. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Lenkung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und der Wirtschaftswege einschließlich Zubehör und Nebenanlagen, Parkplätzen, Tiefgaragen, Hochgaragen, Parkuhren und -automaten, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung, 4. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb, Lenkung und Verwaltung automatischer Signalanlagen und Parkleiteinrichtungen einschließlich Überwachung und Abnahmen, Aufstellung, Unterhaltung, Überwachung von Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und Verkehrseinrichtungen. 5. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Überwachung von Ingenierbauten (Tunnel, Brücken, Stützmauern, Bunker, Treppenanlagen und sonstigen Kunstbauwerken), 6. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe einschließlich der Verwaltung und Betrieb von Leichenhallen, der Reinigung und Überwachung und des Winterdienstes, einschließlich der organisatorischen Abwicklung der Bestattungen, der Rechnungslegung, der Datenerfassung und Belegungsstatistik, der Genehmigung von Grabmalen, der Satzungshoheit sowie der Gebührenkalkulation, 7. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung von öffentlichen Grünflächen, Parkanlagen und deren Einrichtungen, einschließlich der Überwachung, der Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Bolz- und Kinderspielplätzen, Anlagen an öffentlichen Einrichtungen (soweit nicht bereits mit den vorgenannten Aufgaben übertragen) und sonstigen Grünflächen und Anlagen, stehende Gewässer sowie die Hoheit über die Satzung zum Schutz des Baumbestandes, 8. Aufstellung und Fortschreibung der Streupläne für den Winterdienst, Überwachung der auf Anlieger übertragenen Winterwartung (Streu- und Räumpflicht) im Rahmen der gemeindlichen Überwachungspflicht,, Reinigung der Gehwege an städtischen Einrichtungen, der Fußgängerzone und des Marktplatzes einschließlich Winterwartung, sowie der Satzungshoheit und der Gebührenkalkulation für beide Bereiche, 9. Aufgaben des Umweltschutzes, des Bodenschutzes, der Raumluftüberwachung und die Aufgaben der Überwachung und Beseitigung von Altablagerungen und Altlasten mit Ausnahme der Bearbeitung rechtswidriger Abfallablagerungen (wilde Mülkippen) und den Angelegenheiten der Entwässerung und der Abwasserbeseitigung, soweit sie derzeit dem Fachbereich Bauen, Garten, Umwelt obliegen, sowie den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erftverband, 10. Aufgaben des Forstbetriebs, Verkauf von Walderzeugnissen und Einräumung von Nutzungsrechten, Forstlicher Betriebsvollzug, Holzeinschlag und sonstige fortwirtschaftliche Nutzung, Anlage, Pflege und Schutz der Waldbestände einschließlich Überwachung, Bau und Unterhaltung von Waldwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, (u.a. Windfreigehege) sowie Unterhaltung von Gewässern einschließlich deren Überwachung, Unterhaltung, Instandsetzung und Überwachung des Bereiches Neurather See einschließlich des Gewässers, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und an den zugeordneten Freiflächen einschließlich Überwachung, 11. Betrieb und Unterhaltung des Umweltzentrums "Schneckenhaus" 12. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen,' Die Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.07.2024)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 c)
Die Anstalt übernimmt insbesondere die
nachstehend genannten, ihr von der Stadt
Grevenbroich übertragenen Aufgaben im
eigenen Namen und in eigener
Verantwortung:
1.
Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von
Sporthallen und - plätzen.
2.
Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb aller
Gebäude und Liegenschaften, die im
Eigentum oder Nutzung der Stadt
Grevenbroich oder der Anstalt sind, sowie die
mit den Liegenschaften und Gebäuden
verbundenen Vertragsverhältnisse inklusive
Vertragsformulierungen, insbesondere
Schulen einschließlich
Schulsporteinrichtungen, sonstigen
Einrichtungen der Erwachsenenbildung und
der Kultur (Museum), baulichen Anlagen
städtischer Tageseinrichtungen für Kinder und
Einrichtungen der Jugendpflege.
3.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und
Lenkung von öffentlichen Straßen, Wegen,
Plätzen und der Wirtschaftswege
einschließlich Zubehör und Nebenanlagen,
Parkplätzen, Tiefgaragen, Hochgaragen,
Parkuhren und -automaten, Bau, Unterhaltung
und Betrieb der Straßenbeleuchtung,
4.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb, Lenkung
und Verwaltung automatischer Signalanlagen
und Parkleiteinrichtungen einschließlich
Überwachung und Abnahmen, Aufstellung,
Unterhaltung, Überwachung von
Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und
Verkehrseinrichtungen.
5.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und
Überwachung von Ingenierbauten (Tunnel,
Brücken, Stützmauern, Bunker,
Treppenanlagen und sonstigen
Kunstbauwerken),
6.
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der
städtischen Friedhöfe einschließlich der
Verwaltung und Betrieb von Leichenhallen,
der Reinigung und Überwachung und des
Winterdienstes, einschließlich der
organisatorischen Abwicklung der
Bestattungen, der Rechnungslegung, der
Datenerfassung und Belegungsstatistik, der
Genehmigung von Grabmalen, der
Satzungshoheit sowie der
Gebührenkalkulation,
7.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und
Verwaltung von öffentlichen Grünflächen,
Parkanlagen und deren Einrichtungen,
einschließlich der Überwachung, der Bau,
Betrieb und die Unterhaltung von Bolz- und
Kinderspielplätzen, Anlagen an öffentlichen
Einrichtungen (soweit nicht bereits mit den
vorgenannten Aufgaben übertragen) und
sonstigen Grünflächen und Anlagen, stehende
Gewässer sowie die Hoheit über die Satzung
zum Schutz des Baumbestandes,
8.
Aufstellung und Fortschreibung der
Streupläne für den Winterdienst,
Überwachung der auf Anlieger übertragenen
Winterwartung (Streu- und Räumpflicht) im
Rahmen der gemeindlichen
Überwachungspflicht,, Reinigung der
Gehwege an städtischen Einrichtungen, der
Fußgängerzone und des Marktplatzes
einschließlich Winterwartung, sowie der
Satzungshoheit und der Gebührenkalkulation
für beide Bereiche,
9.
Aufgaben des Umweltschutzes, des
Bodenschutzes, der Raumluftüberwachung
und die Aufgaben der Überwachung und
Beseitigung von Altablagerungen und
Altlasten mit Ausnahme der Bearbeitung
rechtswidriger Abfallablagerungen (wilde
Mülkippen) und den Angelegenheiten der
Entwässerung und der Abwasserbeseitigung,
soweit sie derzeit dem Fachbereich Bauen,
Garten, Umwelt obliegen, sowie den Aufgaben
im Zusammenhang mit dem Erftverband,
10.
Aufgaben des Forstbetriebs, Verkauf von
Walderzeugnissen und Einräumung von
Nutzungsrechten, Forstlicher Betriebsvollzug,
Holzeinschlag und sonstige fortwirtschaftliche
Nutzung, Anlage, Pflege und Schutz der
Waldbestände einschließlich Überwachung,
Bau und Unterhaltung von Waldwegen,
Erholungs- und Sondereinrichtungen, (u.a.
Windfreigehege) sowie Unterhaltung von
Gewässern einschließlich deren
Überwachung, Unterhaltung, Instandsetzung
und Überwachung des Bereiches Neurather
See einschließlich des Gewässers,
Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald
und an den zugeordneten Freiflächen
einschließlich Überwachung,
11.
Betrieb und Unterhaltung des
Umweltzentrums "Schneckenhaus"
12.
Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben-
und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen,
a)
11.08.2022
Freystedt
b)
lfd. Nr. 3 Spalte 2 c) von
Amts wegen berichtigt
3 c)
Die Anstalt übernimmt insbesondere die
nachstehend genannten, ihr von der Stadt
Grevenbroich übertragenen Aufgaben im
eigenen Namen und in eigener
Verantwortung:
1.
Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von
Sporthallen und - plätzen.
2.
Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb aller
Gebäude und Liegenschaften, die im
Eigentum oder Nutzung der Stadt
Grevenbroich oder der Anstalt sind, sowie die
mit den Liegenschaften und Gebäuden
verbundenen Vertragsverhältnisse inklusive
Vertragsformulierungen, insbesondere
Schulen einschließlich
Schulsporteinrichtungen, sonstigen
Einrichtungen der Erwachsenenbildung und
der Kultur (Museum), baulichen Anlagen
städtischer Tageseinrichtungen für Kinder und
Einrichtungen der Jugendpflege.
3.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und
Lenkung von öffentlichen Straßen, Wegen,
Plätzen und der Wirtschaftswege
einschließlich Zubehör und Nebenanlagen,
Parkplätzen, Tiefgaragen, Hochgaragen,
Parkuhren und -automaten, Bau, Unterhaltung
und Betrieb der Straßenbeleuchtung,
4.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb, Lenkung
und Verwaltung automatischer Signalanlagen
und Parkleiteinrichtungen einschließlich
Überwachung und Abnahmen, Aufstellung,
Unterhaltung, Überwachung von
Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und
Verkehrseinrichtungen.
5.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und
Überwachung von Ingenierbauten (Tunnel,
Brücken, Stützmauern, Bunker,
Treppenanlagen und sonstigen
Kunstbauwerken),
6.
Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der
städtischen Friedhöfe einschließlich der
Verwaltung und Betrieb von Leichenhallen,
der Reinigung und Überwachung und des
Winterdienstes, einschließlich der
organisatorischen Abwicklung der
Bestattungen, der Rechnungslegung, der
Datenerfassung und Belegungsstatistik, der
Genehmigung von Grabmalen, der
Satzungshoheit sowie der
Gebührenkalkulation,
7.
Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und
Verwaltung von öffentlichen Grünflächen,
Parkanlagen und deren Einrichtungen,
einschließlich der Überwachung, der Bau,
Betrieb und die Unterhaltung von Bolz- und
Kinderspielplätzen, Anlagen an öffentlichen
Einrichtungen (soweit nicht bereits mit den
vorgenannten Aufgaben übertragen) und
sonstigen Grünflächen und Anlagen, stehende
Gewässer sowie die Hoheit über die Satzung
zum Schutz des Baumbestandes,
8.
Aufstellung und Fortschreibung der
Streuplätze für den Winterdienst,
Überwachung der auf Anlieger übertragenen
Winterwartung (Streu- und Räumpflicht) im
Rahmen der gemeindlichen
Überwachungspflicht,, Reinigung der
Gehwege an städtischen Einrichtungen, der
Fußgängerzone und des Marktplatzes
einschließlich Winterwartung, sowie der
Satzungshoheit und der Gebührenkalkulation
für beide Bereiche,
9.
Aufgaben des Umweltschutzes, des
Bodenschutzes, der Raumluftüberwachung
und die Aufgaben der Überwachung und
Beseitigung von Altablagerungen und
Altlasten mit Ausnahme der Bearbeitung
rechtswidriger Abfallablagerungen (wilde
Mülkippen) und den Angelegenheiten der
Entwässerung und der Abwasserbeseitigung,
soweit sie derzeit dem Fachbereich Bauen,
Garten, Umwelt obliegen, sowie den Aufgaben
im Zusammenhang mit dem Erftverband,
10.
Aufgaben des Forstbetriebs, Verkauf von
Walderzeugnissen und Einräumung von
Nutzungsrechten, Forstlicher Betriebsvollzug,
Holzeinschlag und sonstige fortwirtschaftliche
Nutzung, Anlage, Pflege und Schutz der
Waldbestände einschließlich Überwachung,
Bau und Unterhaltung von Waldwegen,
Erholungs- und Sondereinrichtungen, (u.a.
Windfreigehege) sowie Unterhaltung von
Gewässern einschließlich deren
Überwachung, Unterhaltung, Instandsetzung
und Überwachung des Bereiches Neurather
See einschließlich des Gewässers,
Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald
und an den zugeordneten Freiflächen
einschließlich Überwachung,
11.
Betrieb und Unterhaltung des
Umweltzentrums "Schneckenhaus"
12.
Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben-
und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der
Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen,
a)
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren
Mitgliedern. Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich
und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzel­vertretungs­berech­tigt.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Herpel, Florian, Pulheim, * ‒.‒.‒‒
a)
Der Rat der Stadt Grevenbroich hat am 26.04.2022 die
Änderung der Satzung in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand der Anstalt)
sowie in § 4 Ziffer 1 (Allgemeine Vertretungsregelung)
beschlossen.
a)
03.08.2022
Freystedt
Calendar 22.03.2018
Veränderung

HRA 7635: Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts, Grevenbroich (Am Markt 1, 41515 Grevenbroich). Der Rat der Stadt Grevenbroich hat am 14.12.2017 die Änderung der Satzung in § 1 (Rechtsform, Name, Sitz und Stammkapital), § 2 (Gegenstand der Anstalt), § 3 (Organe), § 4 (Vorstand), § 5 (Verwaltungsrat), § 6 (Aufgaben des Verwaltungsrates), § 7 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 8 ( Rat der Stadt Grevenbroich), § 10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) sowie die Neueinfügung der §§ 13 (Bedienstete), 14 (Überleitungsregelungen) sowie 15 ( Auflösung der Anstalt) beschlossen. Der alte § 13 wurde zu § 16. Gegenstand des Unternehmens: Die Anstalt übernimmt insbesondere die nachstehend genannten, ihr von der Stadt Grevenbroich übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und in eigener Verantwortung: 1. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Schulen einschließlich Schulsporteinrichtungen, 2. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Sporthallen und -plätzen, 3. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Kultur (Museum), 4. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der baulichen Anlagen für städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen der Jugendpflege, 5. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der von der Stadtverwaltung genutzten Gebäude, soweit sie im Eigentum der Stadt stehen, 6. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentliche Straßen, Wegen, Plätzen und der Wirtschaftswege, einschließlich Zubehör und Nebenanlagen, Parkplätze, Tiefgaragen, Hochgaragen, Parkuhren und -automaten, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung, 7. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung automatischer Signalanlagen und Parkleiteinrichtungen einschließlich Überwachung und Abnahmen, Aufstellung, Unterhaltung, Überwachung von Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und Verkehrs- einrichtungen, 8. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Überwachung von lngenieurbauten (Tunnel, Brücken, Stützmauern, Bunker, Treppenanlagen und sonst. Kunstbauwerken), 9. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe einschließlich der Verwaltung und Betrieb von Leichenhallen, der Reinigung und Überwachung und des Winterdienstes, mit Ausnahme der organisatorischen Abwicklungen der Bestattungen,der Rechnungslegung, der Datenerfassung und Belegungsstatistik, der Genehmigung von Grabmalen sowie der Gebührenkalkulation, 10. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb u. Verwaltung von öffentlichen Grünflächen, Parkanlagen und deren Einrichtungen, einschließlich der Überwachung, der Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Bolz- und Kinderspielplätzen, Anlagen an öffentlichen Einrichtungen (soweit nicht bereits mit den vorgenannten Aufgaben übertragen) und sonstigen Grünflächen und Anlagen, stehende Gewässer, 11. Aufstellung und Fortschreibung der Streupläne für den Winterdienst, Überwachung der auf Anlieger übertragenen Winterwartung (Streu- und Räumpflicht) im Rahmen der gemeindlichen Überwachungspflicht, Reinigung der Gehwege an städt. Einrichtungen, der Fußgängerzone und des Marktplatzes einschließlich Winterwartung, 12. Aufgaben des Umweltschutzes, des Bodenschutzes, der Raumluftüberwachung und die Aufgaben der Überwachung und Beseitigung von Altablagerungen und Altlasten mit Ausnahme der Bearbeitung rechtswidriger Abfallablagerungen (wilde Müllkippen) und den Angelegenheiten der Entwässerung und der Abwasserbeseitigung, soweit sie derzeit dem Fachbereich Bauen, Garten, Umwelt obliegen, sowie den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erftverband, 13. Aufgaben des Forstbetriebs, Verkauf von Walderzeugnissen und Einräumung von Nutzungsrechten,Forstlicher Betriebsvollzug, Holzeinschlag und sonstige forstwirtschaftliche Nutzung, Anlage, Pflege und Schutz der Waldbestände einschließlich Bau und Unterhaltung von Waldwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, (u.a. Wildfreigabe) sowie Unterhaltung von Gewässern einschließlich deren Überwachung, Unterhaltung, Instandsetzung und Überwachung des Bereiches Neurather See einschließlich des Gewässers, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und an den zugeordneten Freiflächen einschließlich Überwachung, 14. Betrieb und Unterhaltung des Umweltzentrums "Schneckenhaus", 15. die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Der Vorstand besteht grundsätzlich aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr vertretungsberechtigt als Vorsitzender des Verwaltungsrats: Krützen, Klaus, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Herpel, Florian, Pulheim, * ‒.‒.‒‒; Stirken-Hohmann, Monika, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 30.08.2017
Neueintragung

HRA 7635: Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts, Grevenbroich (Am Markt 1, 41515 Grevenbroich). Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 29.11.2016. Die Anstalt übernimmt insbesondere die nachstehend genannten, ihr von der Stadt Grevenbroich übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und in eigener Verantwortung: 1. die Pflege und Unterhaltung des städtischen Forsts einschließlich der Pflichten zur Bewirtschaftung des Gemeindewalds aus dem Landesforstgesetz; 2. die Pflege und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe - mit Ausnahme der baulichen Unterhaltung von Gebäuden - und die Durchführung von Bestattungen; 3. die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Baulast der Stadt Grevenbroich einschließlich der Verkehrseinrichtungen und der Wartehallen sowie die Reinigung der Straßen und ihrer Nebenanlagen einschließlich des Winterdienstes, soweit diese Leistungen nicht von der Stadt Grevenbroich an Dritte übertragen sind; 4. die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen, Sportanlagen und Spielflächen; 5. die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für die Stadt Grevenbroich in der Organisation und Durchführung von kommunalen Aufgaben, für Zweckverbände, bei denen die Stadt Grevenbroich Mitglied ist, für Eigenbetriebe der Stadt Grevenbroich und für Gesellschaften, an denen die Stadt Grevenbroich zur Verfolgung öffentlicher Zwecke beteiligt ist; 6. die Gewässerunterhaltung, soweit nicht auf Dritte übertragen; 7. die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Ist noch kein Vorstand bestellt oder ist dieser handlungsunfähig vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsrats die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Auch dem Vorstand gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsrats die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Vorsitzender des Verwaltungsrats: Krützen, Klaus, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.

Historie 3

03.08.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Florian Herpel
Vorstand

22.03.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Klaus Krützen
Verwaltungsratsvorsitzender

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Florian Herpel
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Monika Stirken-Hohmann
Vorstandsmitglied

30.08.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Klaus Krützen
Verwaltungsratsvorsitzender

Registervorgang

Neueintragung 30.08.2017