HRA 7635: Stadtbetriebe Grevenbroich Anstalt öffentlichen Rechts, Grevenbroich (Am Markt 1, 41515 Grevenbroich). Der Rat der Stadt Grevenbroich hat am 14.12.2017 die Änderung der Satzung in § 1 (Rechtsform, Name, Sitz und Stammkapital), § 2 (Gegenstand der Anstalt), § 3 (Organe), § 4 (Vorstand), § 5 (Verwaltungsrat), § 6 (Aufgaben des Verwaltungsrates), § 7 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates, § 8 ( Rat der Stadt Grevenbroich), § 10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) sowie die Neueinfügung der §§ 13 (Bedienstete), 14 (Überleitungsregelungen) sowie 15 ( Auflösung der Anstalt) beschlossen. Der alte § 13 wurde zu § 16. Gegenstand des Unternehmens: Die Anstalt übernimmt insbesondere die nachstehend genannten, ihr von der Stadt Grevenbroich übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und in eigener Verantwortung: 1. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Schulen einschließlich Schulsporteinrichtungen, 2. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Sporthallen und -plätzen, 3. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Kultur (Museum), 4. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der baulichen Anlagen für städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Einrichtungen der Jugendpflege, 5. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der von der Stadtverwaltung genutzten Gebäude, soweit sie im Eigentum der Stadt stehen, 6. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentliche Straßen, Wegen, Plätzen und der Wirtschaftswege, einschließlich Zubehör und Nebenanlagen, Parkplätze, Tiefgaragen, Hochgaragen, Parkuhren und -automaten, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung, 7. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung automatischer Signalanlagen und Parkleiteinrichtungen einschließlich Überwachung und Abnahmen, Aufstellung, Unterhaltung, Überwachung von Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und Verkehrs- einrichtungen, 8. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb und Überwachung von lngenieurbauten (Tunnel, Brücken, Stützmauern, Bunker, Treppenanlagen und sonst. Kunstbauwerken), 9. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe einschließlich der Verwaltung und Betrieb von Leichenhallen, der Reinigung und Überwachung und des Winterdienstes, mit Ausnahme der organisatorischen Abwicklungen der Bestattungen,der Rechnungslegung, der Datenerfassung und Belegungsstatistik, der Genehmigung von Grabmalen sowie der Gebührenkalkulation, 10. Planung, Bau, Unterhaltung, Betrieb u. Verwaltung von öffentlichen Grünflächen, Parkanlagen und deren Einrichtungen, einschließlich der Überwachung, der Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Bolz- und Kinderspielplätzen, Anlagen an öffentlichen Einrichtungen (soweit nicht bereits mit den vorgenannten Aufgaben übertragen) und sonstigen Grünflächen und Anlagen, stehende Gewässer, 11. Aufstellung und Fortschreibung der Streupläne für den Winterdienst, Überwachung der auf Anlieger übertragenen Winterwartung (Streu- und Räumpflicht) im Rahmen der gemeindlichen Überwachungspflicht, Reinigung der Gehwege an städt. Einrichtungen, der Fußgängerzone und des Marktplatzes einschließlich Winterwartung, 12. Aufgaben des Umweltschutzes, des Bodenschutzes, der Raumluftüberwachung und die Aufgaben der Überwachung und Beseitigung von Altablagerungen und Altlasten mit Ausnahme der Bearbeitung rechtswidriger Abfallablagerungen (wilde Müllkippen) und den Angelegenheiten der Entwässerung und der Abwasserbeseitigung, soweit sie derzeit dem Fachbereich Bauen, Garten, Umwelt obliegen, sowie den Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erftverband, 13. Aufgaben des Forstbetriebs, Verkauf von Walderzeugnissen und Einräumung von Nutzungsrechten,Forstlicher Betriebsvollzug, Holzeinschlag und sonstige forstwirtschaftliche Nutzung, Anlage, Pflege und Schutz der Waldbestände einschließlich Bau und Unterhaltung von Waldwegen, Erholungs- und Sondereinrichtungen, (u.a. Wildfreigabe) sowie Unterhaltung von Gewässern einschließlich deren Überwachung, Unterhaltung, Instandsetzung und Überwachung des Bereiches Neurather See einschließlich des Gewässers, Maßnahmen der Landschaftspflege im Wald und an den zugeordneten Freiflächen einschließlich Überwachung, 14. Betrieb und Unterhaltung des Umweltzentrums "Schneckenhaus", 15. die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Anstalt fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Der Vorstand besteht grundsätzlich aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr vertretungsberechtigt als Vorsitzender des Verwaltungsrats: Krützen, Klaus, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Herpel, Florian, Pulheim, * ‒.‒.‒‒; Stirken-Hohmann, Monika, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒.
41515 Grevenbroich
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.grevenbroich.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 15 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Moenchengladbach
Rechtsform: AöR