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Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg (HRA 4907 HL)

Firmendaten

Anschrift
Hamburger Str. 9-11
21481 Lauenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 04153/595-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.stadtbetriebe-lauenburg.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2004
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4907 HL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform:
Keywords
Wasserversorgung Stromversorgung Lauenburg Stadtwerke Lauenburg Stadtbetriebe Lauenburg Gasversorgung Lauenburg Freizeitbad Lauenburg Bauhof Lauenburg Abwasserentsorgung
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe aus Lauenburg ist im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRA 4907 HL verzeichnet. Nach der Gründung am 27.12.2004 hat die Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und durch die Förderung des Wohnungsbaus (Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspacht- oder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen.' Die Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.10.2024)

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Registermeldungen 13

Num-
mer der
Eintra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inländische Ge-
schäftsanschrift, Zweigniederlassun-
gen
c)
Gegenstand des Unternehmens
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Inhaber, persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Vorstand,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder
a)
Tag der Eintra-
gung
b)
Bemerkungen
15 5.
Krakow, Andrea, geb. Kuhwald,
* ‒.‒.‒‒, Hagenow
Einzelprokura
6.
Mischke, Daniela, * ‒.‒.‒‒, Ha-
genow
Einzelprokura
a)
28.10.2024
Bender
Calendar 10.07.2019
Veränderung

HRA 4907 HL: Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg, Hamburger Str. 9-11, 21481 Lauenburg. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 28.11.2018 wurde die Satzung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens), § 5 (Organe, Veröffentlichungspflichten), § 6 (Vorstand) und § (Verwaltungsrat) geändert.

Calendar 20.01.2016
Veränderung

HRA 4907 HL: Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg, Hamburger Str. 9-11, 21481 Lauenburg. Prokura: Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Schubert, Mona, geb. Altmann, * ‒.‒.‒‒, Wiebendorf; Einzelprokura; Nicht mehr Prokurist: 3. Venz, Martina; Nicht mehr Prokurist: 4. Lühr, Henning

Calendar 08.01.2015
Veränderung

HRA 4907 HL: Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg, Hamburger Str. 9-11, 21481 Lauenburg. Gegenstand: (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und durch die Förderung des Wohnungsbaus (Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspacht- oder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. Rechtsform: Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.09.2014 wurde die Satung in § 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) geändert.

Calendar 12.12.2013
Veränderung

HRA 4907 HL: Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe, Lauenburg, Hamburger Str. 9-11, 21481 Lauenburg. Gegenstand: (1) Das Kommunalunternehmen nimmt im eigenen Namen und in eigener Verantwortung folgende ihm übertragene Aufgaben wahr a) Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in der Stadt Lauenburg/Elbe einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung (das Sammeln, den Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung). Das Kommunalunternehmen ist berechtigt, Satzungen für dieses Aufgabengebiet zu erlassen und nach Maßgabe des § 17 GO Schleswig-Holstein hierdurch einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentlichen Einrichtungen anzuordnen. Die Satzungsbefugnis ist hierbei auf das Gebiet der Stadt Lauenburg/Elbe beschränkt. Diese Befugnis schließt das Recht ein, nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein Gebühren, Beiträge und Entgelte für diese Aufgabe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wird für einen Zeitraum von 15 Jahren übertragen. Die Übertragung kann jederzeit durch die Stadt Lauenburg/Elbe widerrufen werden; b) die Führung des Bauhofes mit seinen Serviceleistungen für das Kommunalunternehmen und für andere Bereiche der Stadt Lauenburg/Elbe, insbesondere die Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Liegenschaften sowie der öffentlichen Straßen, Wege und Platze nebst Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen; c) die Hafenwirtschaft im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe; d) den Betrieb des Freibades am Kuhgrund der Stadt Lauenburg/Elbe; e) die möglichst preisgünstige und sichere Versorgung der Bevölkerung vornehmlich im Stadtgebiet der Stadt Lauenburg/Elbe mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser (Versorgungsbereich); f) das Halten und Verwalten der Geschäftsanteile an der Versorgungsbetriebe Elbe GmbH und an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH. g) Die Verbesserung der räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Lauenburg/Elbe durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (Wirtschaftsförderung). (2) Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. (3) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Aufgaben, soweit rechtlich zulässig, auch für andere Gemeinden wahrnehmen oder mit ihnen bei den entsprechenden Aufgaben zusammenarbeiten. (4) Das Kommunalunternehmen kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dieses dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. (5) Das Kommunalunternehmen kann die Aufgaben - soweit gesetzlich zulässig - auf andere Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übertragen oder überlassen (z. B. im Rahmen von Betriebspacht- oder Geschäftsbesorgungsverträgen) oder Dritte mit der Betriebsführung beauftragen. Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Inhaber: Vorstand: 4. Burmester, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Lauenburg/Elbe; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 10.09.2013 wurde die Satzung insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 3 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und 6 (Vorstand) geändert.

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Historie 7

28.10.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Andrea Krakow
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Daniela Mischke
Prokurist

20.01.2016
Entscheideränderung

Austritt
Frau Martina Venz
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Henning Lühr
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Mona Schubert
Prokurist

12.12.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Burmester
Vorstandsmitglied

07.12.2007
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ingo Eitelbach
Prokurist

02.11.2007
Entscheideränderung

Austritt
Herr Harald Heuer
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Austritt
Herr Reinhard Nieberg
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Joachim Schöttler
Vorstandsmitglied

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