14 |
c)
a. die Versorgung der Bevölkerung der
Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den
Betriebs-zweck fördernde Geschäfte.
b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der
Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers
sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung,
Planung, Bau und Betrieb der hierfür
notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt
Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG
NRW i.V.m. § 18 a des Wasser-
haushaltsgesetzes (WHG) obliegende
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a
Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in
eigenem Namen und in eigener
Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung
eines Abwasserbeseitigungskonzeptes
verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei
der Kreisstadt Siegburg.
c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt
Siegburg zu fördern.
Insbesondere gehören hierzu:
aa. die Verwaltung von eigenem und fremdem
Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Ver-
äußerung und Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss
und Veränderung von schuldrechtlichen
Nutzungsüberlassungsverträgen zur
Wohnraumver-sorgung und zur
Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3
GO NRW sowie zu Zwecken des
landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies
umfasst jedwede Maßnahme zur Wohnraum-
förderung, insbesondere die Errichtung,
Verwaltung und Vermarktung von Wohnraum
und die Beteiligung an Gesellschaften, die
Wohnraum auf dem Gebiet der Kreisstadt
Siegburg errich-ten, verwalten und
vermarkten. Dies erfolgt im Rahmen und nach
Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der
Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung
der planungsrechtlichen und städ-tebaulichen
Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können
sowohl in eigenem Namen und für eigene
Rechnung, als auch als Dienstleister für die
Stadt Siegburg oder deren Eigengesell-
schaften oder sonstige verselbstständigte
Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg;
erfolgen.
bb. die Planung und Durchführung von
Erschließungs-, Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen,
cc. die Förderung der Ansiedlung von
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
jeglicher Art,
dd. die Durchführung, Beratung und
Förderung von baunahen
Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im
Bereich des Energiesparens.
Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch
mittelbar verwirklicht werden, indem
Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und
verwaltet werden und diese Gesellschaften
den Gegenstand dann selbst unmittelbar
verwirklichen.
d. die Organisation und die Durchführung von
Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstal-
tungen aller Art und die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen
Aufgaben gehören auch das Betreiben von
Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die
Organisation und Durchführung (der
Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises
der Kreis-stadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist
es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch
wertvolle Vor-stellungen und Veranstaltungen
kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei
den Bürgerin-nen und Bürgern Interesse und
Verständnis zu wecken, zu fördern und zu
vertiefen.
Die Anstalt dient im Rahmen dieser
Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im
Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO
NRW.
e. das Betreiben und das Unterhalten einer
Musikschule und die Vornahme aller damit zu-
sammenhängenden Geschäfte zur
musikalischen Ausbildung und Förderung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller
Bevölkerungskreise in konfessioneller und
parteipoliti-scher Unabhängigkeit ohne
Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion
und Geschlecht.
Zu dieser Aufgabe gehören auch die
Organisation und Durchführung von vokalen,
instrumen-talen und tänzerischen
Veranstaltungen sowie fachbezogenen
Arbeitstagungen und Kongres-sen. Der
Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und
Benutzungsordnung sowie durch eine
Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der
Anstalt gehören ferner der Betrieb einer
Musik-werkstatt und die Vornahme aller mit
der Musikschule zusammenhängenden
Aufgaben, ins-besondere
aa. die Förderung qualifizierter
Nachwuchsmusiker und Komponisten durch
die Vergabe von Stipendien, insbesondere für
Auftragskompositionen, an junge hochbegabte
Musiker, vor al-lem Komponisten.
bb. die Schärfung und Ergänzung des
musikalischen Profils der Region durch ein
Veranstal-tungsprogramm, das besondere
Akzente im kulturellen Angebot der Region
setzt und regiona-le und überregionale
Öffentlichkeitswirkung erzielt.
cc. die Veröffentlichungen unter anderem von
Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruck-
ter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor
allem Engelbert Humperdincks, oder von CD-
Produktionen, die aus Projekten der
Musikwerkstatt erwachsen.
dd. der Betrieb des historischen Zeughauses
und ehemaligen Zollamtes in der
Zeughausstra-ße, in dem seit Sommer 2004
die Musikwerkstatt mit Studios,
Seminarräumen und Unter-
bringungsmöglichkeit für Gäste der
Musikwerkstatt betrieben wird.
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW.
f. die Durchführung von Veranstaltungen und
anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Sieg-
burg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die
allgemeine Förderung von Tourismus und
Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg,
insbesondere auch durch den Betrieb der
Tourist-Information in Siegburg sowie durch
Förderung von Regionalprojekten.
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW.
g. der Betrieb und die Unterhaltung des
Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme
aller da-mit zusammenhängenden Geschäfte,
insbesondere die Pflege, die Erforschung,
Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und
Erweiterung der Museumssammlungen und
die Herausgabe von Publikationen, die die
Museumssammlungen dokumentieren und
einer weiteren Öffent-lichkeit bekannt machen.
Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb
des Stadtmuseums den Auftrag,
Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte,
bildende Kunst und Kunsthandwerk
durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung
dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im
Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO
NRW.
h. der Betrieb und die Unterhaltung der
Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme
aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch
verwirklicht, dass Bücher und sonstige
Druckschriften sowie Bild-, Ton- und
Datenträger (im folgenden Medieneinheiten
genannt) im Rahmen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Be-
nutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger
aller Bevölkerungskreise in konfessioneller
und parteipolitischer Unabhängigkeit bei
freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse,
Nationalität, Religion und Geschlecht zur
Benutzung bereit gestellt werden.
Desweiteren können Veran-staltungen
ausgerichtet werden, die dazu dienen, den
Hauptzweck der Stadtbibliothek zu för-dern (z.
B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung
für Kinder und Jugendliche).
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW.
i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von
Energie aller Art, insbesondere von
alternativen Ener-giequellen sowie die
Vornahme aller damit zusammenhängenden
Geschäfte.
j. den Bau bzw. den Erwerb von
Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb
sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
Die Anstalt kann im Hinblick auf ihre
energiewirtschaftliche Beteiligung an den
Energienetzen in der Stadt Siegburg von der
Stadt auch mit den Planungen einer
Wärmewendestrategie und dabei
insbesondere der Erstellung eines
kommunalen Wärmeplans als Dienstleister
beauf-tragt werden.
k. den Erwerb, den Betrieb und die
Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und
Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern
diese im Gebiet der Kreisstadt
Siegburg liegen und hauptsächlich dem
öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt
sind, sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
I. den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-
Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentli-
chen Interesse zu dienen bestimmten
Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und
Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb
und die Unterhaltung von Einrichtungen zur
Park-raumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch-
und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der
Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller
damit zusammenhängenden Geschäfte.
2) Die Anstalt kann die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden ge-setzlichen Voraussetzungen,
insbesondere denen des § 107 Abs. 3 GO
NRW, auch für ande-re Gemeinden
wahrnehmen.
3) Der AöR können weitere Aufgaben zur
Wahrnehmung vom Rat übertragen werden.
Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese
weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene
Aufgaben über-tragen erhält oder die weiteren
Aufgaben im Namen und im Auftrag der
Kreisstadt Siegburg wahrgenommen werden.
4) Die AöR kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn dies dem
Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu
stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist. |
|
|
a)
Die Rat der Kreisstadt Siegburg vom 30.10.2024 hat die
Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt) und mit
ihr die Änderung des Gegenstandes sowie in § 11
(Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Prüfung)
beschlossen. |
a)
16.01.2025
Sterzenbach |
13 |
c)
a. die Versorgung der Bevölkerung der
Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den
Betriebs-zweck fördernde Geschäfte.
b. der Beseitigung des auf dem Gebiet der
Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers
sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung,
Planung, Bau und Betrieb der hierfür
notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt
Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG
NRW i.V.m. § 18 a des Wasser-
haushaltsgesetzes (WHG) obliegende
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a
Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in
eigenem Namen und in eigener
Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung
eines Abwasserbeseitigungskonzeptes
verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei
der Kreisstadt Siegburg.
c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt
Siegburg zu fördern.
Insbesondere gehören hierzu:
aa. die Verwaltung von eigenen und fremden
Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräu-
ßerung und Belastung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und
Veränderung von Schuld rechtlichen
Nutzungsüberlassungsverträgen zur
Wohnraumversor-gung und zur
Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3
GO NRW sowie zu Zwecken des
landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies
erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der
ver-bindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg
im Blick auf die Umsetzung der
planungsrechtlichen und städtebaulichen
Ziele.
Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl
in eigenem Namen und für eigene Rechnung,
als auch als Dienstleister für die Stadt
Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder
sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche
der Stadt Siegburg erfolgen.
bb. die Planung und Durchführung von
Erschließungs-, Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen,
cc. die Förderung der Ansiedlung von
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
jeglicher Art,
dd. die Durchführung, Beratung und
Förderung von baunahen
Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im
Bereich des Energiesparens.
Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch
mittelbar verwirklicht werden, indem
Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und
verwaltet werden und diese Gesellschaften
den Gegenstand dann selbst unmittelbar
verwirklichen.
d. die Organisation und die Durchführung von
Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstal-
tungen aller Art und die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen
Aufgaben gehören auch das Betreiben von
Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die
Organisation und Durchführung (der
Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises
der Kreis-stadt Siegburg.
Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe,
durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und
Veranstaltungen kulturelle Bildung zu
vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und
Bürgern Interesse und Verständnis zu
wecken, zu fördern und zu vertiefen.
Die Anstalt dient im Rahmen dieser
Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im
Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO
NRW.
e. das Betreiben und das Unterhalten einer
Musikschule und die Vornahme aller damit zu-
sammenhängenden Geschäfte zur
musikalischen Ausbildung und Förderung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller
Bevölkerungskreise in konfessioneller und
parteipoliti-scher Unabhängigkeit ohne
Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion
und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören
auch die Organisation und Durchführung von
vokalen, instrumenta-len und tänzerischen
Veranstaltungen sowie fachbezogenen
Arbeitstagungen und Kongres-sen. Der
Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und
Benutzungsordnung sowie durch eine
Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der
Anstalt gehören ferner der Betrieb einer
Musik-werkstatt und die Vornahme aller mit
der Musikschule zusammenhängenden
Aufgaben, ins-besondere
aa. die Förderung qualifizierter
Nachwuchsmusiker und Komponisten durch
die Vergabe von Stipendien, insbesondere für
Auftragskompositionen, an junge hochbegabte
Musiker, vor al-lem Komponisten.
bb. die Schärfung und Ergänzung des
musikalischen Profils der Region durch ein
Veranstal-tungsprogramm, das besondere
Akzente im kulturellen Angebot der Region
setzt und regiona-le und überregionale
Öffentlichkeitswirkung erzielt.
cc. die Veröffentlichungen unter anderem von
Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruck-
ter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor
allem Engelbert Humperdincks, oder von CD-
Produktionen, die aus Projekten der
Musikwerkstatt erwachsen.
dd. der Betrieb des historischen Zeughauses
und ehemaligen Zollamtes in der
Zeughausstra-ße, in dem seit Sommer 2004
die Musikwerkstatt mit Studios,
Seminarräumen und Unter-
bringungsmöglichkeit für Gäste der
Musikwerkstatt betrieben wird.
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW.
f. die Durchführung von Veranstaltungen und
anderer Maßnahmen, die
geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel
aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung
von Tourismus und Fremdenverkehr in der
Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den
Betrieb der Tourist-Information in Siegburg
sowie durch Förderung von
Regionalprojekten. Die Anstalt dient in
Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen
Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 GO NRW.
g. der Betrieb und die Unterhaltung des
Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme
aller da-mit zusammenhängenden Geschäfte,
insbesondere die Pflege, die Erforschung,
Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und
Erweiterung der Museumssammlungen und
die Herausgabe von Publikationen, die die
Museumssammlungen dokumentieren und
einer weiteren Öffent-lichkeit bekannt machen.
Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb
des Stadtmuseums den Auftrag,
Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte,
bildende Kunst und Kunsthandwerk
durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung
dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im
Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO
NRW.
h. der Betrieb und die Unterhaltung der
Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme
aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch
verwirklicht, dass Bücher und sonstige
Druckschriften sowie Bild-, Ton- und
Datenträger (im folgenden Medieneinheiten
genannt) im Rahmen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Be-
nutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger
aller Bevölkerungskreise in konfessioneller
und parteipolitischer Unabhängigkeit bei
freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse,
Nationalität, Religion und Geschlecht zur
Benutzung bereit gestellt werden. Des
Weiteren können Veran-staltungen
ausgerichtet werden, die dazu dienen, den
Hauptzweck der Stadtbibliothek zu för-dern (z.
B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung
für Kinder und Jugendliche).
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW.
i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von
Energie aller Art, insbesondere von
alternativen Ener-giequellen sowie die
Vornahme aller damit zusammenhängenden
Geschäfte.
j. den Bau bzw. den Erwerb von
Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb
sowie die Vor-nahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte. Die Anstalt
kann im Hinblick auf ihre
energiewirtschaftliche Beteiligung an den
Energienetzen in der Stadt Siegburg von der
Stadt auch mit den Planungen einer
Wärmewendestrategie und dabei
insbesondere der Erstellung eines
kommunalen Wärmeplans als Dienstleister
beauftragt werden.
k. den Erwerb, den Betrieb und die
Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und
Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern
diese im Gebiet der Kreisstadt
Siegburg liegen und hauptsächlich dem
öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt
sind, sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
I. den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-
Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentli-
chen Interesse zu dienen bestimmten
Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und
Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb
und die Unterhaltung von Einrichtungen zur
Park-raumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch-
und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der
Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller
damit zusammenhängenden Geschäfte.
2) Die Anstalt kann die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden ge-setzlichen Voraussetzungen,
insbesondere denen des § 107 Abs. 3 GO
NRW, auch für ande-re Gemeinden
wahrnehmen.
3) Der AöR können weitere Aufgaben zur
Wahrnehmung vom Rat übertragen werden.
Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese
weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene
Aufgaben über-tragen erhält oder die weiteren
Aufgaben im Namen und im Auftrag der
Kreisstadt Siegburg wahrgenommen werden.
4) Die AöR kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn dies dem
Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu
stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist. |
a)
von Amts wegen berichtigt:
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied und einem
oder mehreren Stellvertretern. Jedes
Vorstandsmitgied ist einzelvertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
|
a)
Die Kreisstadt Siegburg hat am 11.12.2023 die Änderung der
Satzung in § 2 Abs. 1 lit. j (Gegenstand der Anstalt) und in § 6
(Der Verwaltungsrat) beschlossen. |
a)
15.03.2024
Blankenstein |
12 |
|
|
|
a)
Der Verwaltungsrat hat am 12.12.2022 die Änderung der
Satzung in § 6 Ziffer 4) und damit die nachfolgende Änderung
der folgenden Ziffern des § 6 (Der Verwaltungsrat) beschlossen. |
a)
03.04.2023
Börsch |
11 |
|
b)
stellvertretender Vorstand:
Kuchheuser, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Schrage, Ulrich, Ruppichteroth, * ‒.‒.‒‒
Nagel, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Kuchheuser, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Kreisstadt Siegburg hat am 24.10.2022 die Änderung der
Satzung in § 5 Ziffer 1), 2) und 4) (Der Vorstand) beschlossen. |
a)
06.12.2022
Börsch |