Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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|
Prokura erloschen:
Hauschild, Barbara, Rösrath, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Westermann, Martin, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist aufgelöst.
Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist erloschen. |
a)
01.03.2023
Raschke |
HRA 28221: Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR, Bergisch Gladbach, Wilhelm-Wagner-Platz, 51429 Bergisch Gladbach. Die Satzung wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Bergisch Gladbach vom 05.10.2021 in § 2 (Gegenstand der Anstalt) geändert. Hierdurch wurde der Gegenstand geändert. Weiterhin wurde die Satzung in § 6 (Der Verwaltungsrat) geändert. Der "Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR" hat zur eigenverantwortlichen Erfüllung unter Übertragung der insoweit bestehenden hoheitlichen Aufgaben der Stadt Bergisch Gladbach auf die AöR in dem gesetzlich möglichen Umfang folgende eigene Aufgaben: a) Verwaltung und Entwicklung von eigenem und fremden Grundbesitz im Rahmen der operativen Stadtentwicklung, d. h. Erwerb, Entwicklung, Erschließung sowie Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gemäß § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Bergisch Gladbach im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Bergisch Gladbach oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbständigte Aufgabenbereiche der Stadt Bergisch Gladbach erfolgen. Die Tätigkeit als Dienstleister umfasst insbesondere auch die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten gemäß § 24 und § 25 BauGB sowie Grundstücksgeschäfte für Zwecke des Straßenbaus, Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und des Feuerschutzes, sonstige Grundstücksgeschäfte. b) Administrative Betreuung des Vertragsbestandes aller Grundstücks- und Erbbaurechtsverträge, sowohl des eigenen als auch des Vertragsbestandes der Stadt Bergisch Gladbach oder von deren Eigengesellschaften oder sonstigen verselbständigten Aufgabenbereichen der Stadt Bergisch Gladbach. c) Wirtschaftsförderung sowie die Förderung des Fremdenverkehrs. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. 2) Der AöR können weitere Aufgaben zur Wahrnehmung vom Rat übertragen werden. Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene Aufgaben übertragen erhält oder die weiteren Aufgaben im Namen und im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach wahrgenommen werden. 3) Die AöR kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
HRA 28221: Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR, Bergisch Gladbach, Wilhelm-Wagner-Platz, 51429 Bergisch Gladbach. Die Satzung wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Bergisch Gladbach vom 18.10.2011 in § 2 (Gegenstand der Anstalt) geändert. Hierdurch wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Weiterhin wurde die Satzung durch Beschluss des Rates der Stadt Bergisch Gladbach vom 05.07.2016 in § 6 (Der Verwaltungsrat) geändert.Gegenstand des Unternehmens: Der Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR hat zur eigenverantwortlichen Erfüllung unter Übertragung der insoweit bestehenden hoheitlichen Aufgaben der Stadt Bergisch Gladbach auf die AöR in dem gesetzlich möglichen Umfang folgende eigene Aufgaben: a) Verwaltung und Entwicklung von eigenem und fremden Grundbesitz im Rahmen der operativen Stadtentwicklung, d. h. Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Abschluss und Veränderung von schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gemäß § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Bergisch Gladbach im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Bergisch Gladbach oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbständigte Aufgabenbereiche der Stadt Bergisch Gladbach erfolgen. Die Tätigkeit als Dienstleister umfasst insbesondere auch die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten gemäß § 24 und § 25 BauGB sowie Grundstücksgeschäfte für Zwecke des Straßenbaus, Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und des Feuerschutzes, sonstige Grundstücksgeschäfte. b) Administrative Betreuung des Vertragsbestandes aller Grundstücks- und Erbbaurechtsverträge, sowohl des eigenen als auch des Vertragsbestandes der Stadt Bergisch Gladbach oder von deren Eigengesellschaften oder sonstigen verselbständigten Aufgabenbereichen der Stadt Bergisch Gladbach. c) Wirtschaftsförderung sowie die Förderung des Fremdenverkehrs, d) Erzeugung, Erwerb, Handel, Vertrieb, Speicherung und Umwandlung von Energie aller Art, insbesondere von alternativen und regenerativen Energiequellen, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere auch die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf eigenen und fremden Grundstücken und Gebäuden. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. 2) Der AöR können weitere Aufgaben zur Wahrnehmung vom Rat übertragen werden. Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene Aufgaben übertragen erhält oder die weiteren Aufgaben im Namen und im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach wahrgenommen werden. 3) Die AöR kann sich an an-deren Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
HRA 28221: Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR, Bergisch Gladbach, Wilhelm-Wagner-Platz, 51429 Bergisch Gladbach. Nicht mehr Vorstand: Martmann, Bernd, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Flügge, Harald, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒.
Stadtentwicklungsbetrieb Bergisch Gladbach - AöR, Bergisch Gladbach, Wilhelm-Wagner-Platz, 51429 Bergisch Gladbach. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hauschild, Barbara, Rösrath, * ‒.‒.‒‒; Westermann, Martin, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.
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