Stadthalle Soest GmbH, Soest, Dasselwall 1, 59494 Soest. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wirtschaft und Marketing Soest GmbH am 12.03.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stadthalle Soest GmbH, Soest, Dasselwall 1, 59494 Soest. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.01.2013 mit der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 6114) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadthalle Soest GmbH, Soest, Dasselwall 1, 59494 Soest. Durch Gesellschafterbeschluss vom 14.04.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 8 (Geschäftsführung), §§ 9 bis 11 (Aufsichtsrat) und § 13 (Gesellschafterversammlung) geändert und um den neuen § 13a (Auskunfts- und Einsichtsrecht) ergänzt. Nicht mehr Geschäftsführer: Pollach, Ferdinand, Koblenz. Bestellt als Geschäftsführer: Griewel, Ferdinand, Soest, * ‒.‒.‒‒.