GnR 354: Stadtmarketing Steinheim e.G., Steinheim, Emmerstraße 7, 32839 Steinheim. Bestellt als Vorstand: Alexander, Anna, Steinheim, * ‒.‒.‒‒; Schröder, Wiebke, Detmold, * ‒.‒.‒‒. Zwischenzeitlich nicht mehr und jetzt erneut bestellt als Vorstand: Krüger, Daniel, Steinheim, * ‒.‒.‒‒; Nicht mehr Vorstand: Rosbach, Torsten, Steinheim, * ‒.‒.‒‒; Schwager, Ralf, Holzminden, * ‒.‒.‒‒.
GnR 354: Stadtmarketing Steinheim e.G., Steinheim, Emmerstraße 7, 32839 Steinheim. eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 21.08.2019. Geschäftsanschrift: Emmerstraße 7, 32839 Steinheim. Die Umsetzung von Marketingkonzepten für die Region Steinheim; das Einbinden der Steinheimer Wirtschaft und der Gewerbetreibenden in gemeinschaftlich getragene Aktivitäten und Initiativen; die erweiterte Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten, die das Image der Region Steinheim stärken. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Krüger, Daniel, Steinheim, * ‒.‒.‒‒; Rosbach, Torsten, Steinheim, * ‒.‒.‒‒; Schwager, Ralf, Holzminden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Steinheim mbH & Co. KG, Steinheim (Amtsgericht Paderborn HRA 3003) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3003: Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Steinheim mbH & Co. KG, Steinheim, Emmerstr. 7, 32839 Steinheim. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Stadtmarketing Steinheim e.G. mit Sitz in Steinheim (Amtsgericht Paderborn GnR 354) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.