HRA 5174: Stadtplaner & Projektentwicklung EGK GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, Bachstraße 49, 53757 Sankt Augustin. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KEA 168 Ltd. & Co. KG, München (Amtsgericht München HRA 106698). Die Firma ist liquidationslos kraft Gesetzes erloschen; von Amts wegen eingetragen.
HRA 5174: Stadtplaner & Projektentwicklung EGK GmbH & Co. KG, Sankt Augustin, Bachstraße 49, 53757 Sankt Augustin. Nach Verschmelzung (vormals Stadtplaner & Projektentwicklung Verwaltungs GmbH mit Sitz in Sankt Augustin, Amtsgericht Siegburg HRB 10644) nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: KEA 168 Ltd. & Co. KG, München (Amtsgericht München HRA 106698), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlichh haftenden Gesellschafterin -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10644: Stadtplaner & Projektentwicklung Verwaltungs GmbH, Sankt Augustin, Bachstraße 49, 53757 Sankt Augustin. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KEA168 LTD. & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRA 106698) am 23.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 10644: Stadtplaner & Projektentwicklung Verwaltungs GmbH, Sankt Augustin, Bachstraße 49, 53757 Sankt Augustin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.04.2017 mit der KEA168 Ltd. & Co. KG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRA 106698) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10644: Stadtplaner & Projektentwicklung Verwaltungs GmbH, Sankt Augustin, Bachstraße 49, 53757 Sankt Augustin. Nicht mehr Geschäftsführer: Roham, Radnoush, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒.
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