HRB 12217 HL: Stadtrundfahrt Hamburg - Die Gelben Doppeldecker GmbH, Ahrensburg, Friedensallee 77 a, 22926 Ahrensburg. Sitz der Firma: Die Eintragung Nr. 1 betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Friedensallee 77 a, 22926 Ahrensburg.
HRB 12217 HL: Stadtrundfahrt Hamburg - Die Gelben Doppeldecker GmbH, Ahrensburg, Friedensallee 77, 22926 Ahrensburg. Geschäftsanschrift: Friedensallee 77, 22926 Ahrensburg; Gegenstand: Unternehmensgegenstand ist der Betrieb eines Busunternehmens für Stadtrundfahrten in Hamburg. Kapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschänungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Rduch, Christa, * ‒.‒.‒‒, Ahrensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Rduch, Ina, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.06.2012; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Frau Christa Rduch, geboren am 14. Oktober 1943, Ahrensburg, nämlich dem von ihr betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens Christa Rduch e.K., Ahrensburg (AG Lübeck HRA 7075 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 11.06.2012; 13.06.2012. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.