Stadtsparkasse Landstuhl, Landstuhl (Am Alten Markt 2, 66849 Landstuhl). Die Vertretungen der Gewährträger der Kreissparkasse Kaiserslautern (AG Kaiserslautern HR A 2401) und der Stadtsparkasse Landstuhl haben am 06.12.2005 die Vereinigung der beiden Sparkassen zum 01.01.2006 beschlossen. Das Vermögen der Stadtsparkasse Landstuhl ist auf die Kreissparkasse Kaiserslautern übertragen worden (Vereinigung durch Aufnahme). Neuer Gewährträger ist der Zweckverband Kreissparkasse Kaiserslautern. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Kaiserstr. 25, 66849 Landstuhl
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