GnR 416 HB: StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG, Bremen (Vagtstraße 4, 28203 Bremen). Die Satzung ist am 10.07.2020 geändert in § 13 (Überlassung von Wohnungen), § 14 (Geschäftsanteil), § 19 (Aufsichtsrat), § 26 (Gewinnverteilung, Verlustdeckung, Verzinsung, Rückvergütung, Rücklagen und Verjährung) und § 27 (Bekanntmachungen).
GnR 416 HB: StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG, Bremen (Vagtstraße 4, 28203 Bremen). Gegenstand: Die Förderung ihrer Mitglieder durch eine dauerhafte preisgünstige, gute, sichere, ökologisch verantwortliche und sozial gemischte Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft realisiert sozial geförderten Wohnraum. (3) Die Genossenschaft unterstützt ihre Mitglieder in der gemeinschaftlichen Umsetzung sozialer und ökologischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wohnraumbewirtschaftung. Bei Baumaßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung wird die Umweltverträglichkeit in besonderem Maße berücksichtigt. Die Mitglieder werden durch geeignete Strukturen in umweltbewusstem Handeln unterstützt. (4) Die Genossenschaft fördert, in Ergänzung zu den individuellen Wohnbedürfnissen, Formen gegenseitiger solidarischer Nachbarschaftshilfe nach Richtlinien, die die Generalversammlung beschließt. (5) Die Genossenschaft unterstützt die Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte der BewohnerInnen des neuen Stadtteils (z. B. für die Bereiche Ernährung, Energieversorung, Mobilität). Die Genossenschaft pflegt gute nachbarschaftliche Kontakte, u. a. mit dem Klinikum Mitte. (6) Die Genossenschaft beteiligt sich aktiv an Maßnahmen zur Schaffung eines autoarmen Quartiers. Sie unterstützt die BewohnerInnen bei der Reduzierung der Kfz-Nutzung. (7) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Grundsätze für die Nichtmigliedergeschäfte werden gemeinsam vom Vorstand und Aufsichtsrat unter Berücksichtigung von § 12 der Satzung (Nutzung von Wohnraum nur durch Mitglieder) festgelegt. (8) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn es dem Zweck der Genossenschaft dienlich ist. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Vorstand: 1. Bargfrede, Peter, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Vorstand: 2. Dierks, Bärbel, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Vorstand: 3. Paulini, Martina, * ‒.‒.‒‒, Bremen; Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 03.03.2016.