HRA 113788: Stadtteilmakler Rahlstedt STM UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Eppendorfer Weg 195, 20253 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 113788: Stadtteilmakler Rahlstedt STM UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Rahlstedter Bahnhofstraße 19, 22143 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eppendorfer Weg 195, 20253 Hamburg. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Liquidator: Stadtteilmakler Rahlstedt STM Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 120007), Der Liquidator und dessen jeweilige Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Stadtteilmakler Rahlstedt STM UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Rahlstedter Bahnhofstraße 19, 22143 Hamburg. (Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere Vermittlung von Immobilien, Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, Erbringung von Bau- und Baubetreuungsleistungen für eigene oder fremde Rechnung, Entwicklung von Immobilienprojekten für eigene oder fremde Rechnung sowie Kauf und Verkauf von Immobilien, und zwar insbesondere im Stadtteil Rahlstedt. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rahlstedter Bahnhofstraße 19, 22143 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Stadtteilmakler Rahlstedt STM Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (AG Hamburg HRB 120007). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stadtteilmakler Rahlstedt STM GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 118268) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.