HRB 4101: Stadtteilzeitung Verlag GmbH, Mannheim, Dudenstraße 12 - 26, 68167 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Masal, Bernd, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hollfelder, Michael, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4101: Stadtteilzeitung Verlag GmbH, Mannheim, Dudenstraße 12 - 26, 68167 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Hollfelder, Michael, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kohnen, Ralph, Wahlheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4101: Stadtteilzeitung Verlag GmbH, Schwetzingen, Herzogstraße 10, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; insbesondere geändert wurden § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und § 2 (Unternehmensgegenstand). Sitz verlegt; nun: Mannheim. Neue Geschäftsanschrift: Dudenstraße 12 - 26, 68167 Mannheim.Gegenstand geändert; nun: Der Verlag, die Herausgabe und der Vertrieb von Verlagserzeugnissen aller Art und in jeder medialen Form, insbesondere von kommunalen Verlagserzeugnissen wie Stadtanzeigern und Anzeigenblättern sowie die Vermarktung des Werberaums von Verlagserzeugnissen und sonstiger Print-Medien aller Art und in jeder medialen Form. Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin Arbeiten und Dienstleistungen aller Art und in jeder Form, die im Zusamrnenhang mit der Druckvorstufe von Print-Medien anfallen sowie sonstige Dienstleistungen aller Art.
HRB 4101: Stadtteilzeitung Verlag GmbH, Schwetzingen, Herzogstraße 10, 68723 Schwetzingen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Hengstenberg Medienbeteiligung GmbH", München (AmtsgerichtMünchen HRB 200650) am 11.11.2016 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 01.06.2018 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 4101: Stadtteilzeitung Verlag GmbH, Schwetzingen, Herzogstraße 10, 68723 Schwetzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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