Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen mbH, Bad Salzuflen (Am Markt 11, 32105 Bad Salzuflen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH am 26.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen mbH, Bad Salzuflen (Am Markt 11, 32105 Bad Salzuflen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2007 mit der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH mit Sitz in Bad Salzuflen (AG Lemgo, HRB 131) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen mbH, Bad Salzuflen (Am Markt 11, 32105 Bad Salzuflen). Die Gesellschafterversammlungen vom 25.10.2006 und 21.12.2006 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Gesellschafterversammlung), 8 (Aufsichtsrat), 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 18 (Bekanntmachungen) und 21 (Landesgleichstellungsgesetz) beschlossen.