Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH, Bad Bramstedt, Lohstücker Weg 10-12, 24576 Bad Bramstedt. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 1769 NM) -übernehmender Rechtsträger- verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Der mit der Wirtschaftsbetriebe Stadt Bad Bramstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 3654 NM) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragspartner Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
24576 Bad Bramstedt
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH