HRA 16762: Stadtwerke Bad Karlshafen, Bad Karlshafen (Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen). Die Firma ist erloschen.
HRA 16762:Stadtwerke Bad Karlshafen, Bad Karlshafen (Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen). Die Stadtverordneternversammlung der Stadt Bad Karlshafen vom 29.04.2013 hat die Neufassung der Eigenbetriebssatzung, insbesondere in den §§ 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs), 4 (Betriebsleitung) und 5 (Vertretung des Eigenbetriebs) beschlossen. Zweck des Eigenbetriebes ist: a) die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser innerhalb des gesamten Gemarkungsgebietes der Stadt Bad Karlshafen, b) die Förderung von Sole aus den Quellen I, II und III zur Versorgung der Weser-Therme, des Gradierwerkes und der sonstigen Kureinrichtungen und zwar auch dann, wenn sie nicht im Eigentum der Stadt stehen und nicht von ihr betrieben werden. Abgabe der Sole an Personen und Betriebe innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes, c) der Rückbau und die weitere Verwendung des ehem. Sole-Freibades, d) das Gradierwerk im Interesse der Gäste und Einwohner der Stadt Bad Karlshafen zu betreiben, e) durch die Personenschifffahrt die wirtschaftliche Situation im Gebiet der Oberweser im Verbund mit dem Landkreis Kassel zu verbessern und damit auch den Fremdenverkehr in der Stadt Bad Karlshafen zu fördern und zu stärken, f) der Betrieb der errichteten Weser-Therme an der Kurpromenade in Bad Karlshafen. Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter oder den stellvertretenden Betriebsleiter vertreten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen richtet sich die Vertretung nach § 5 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Bad Karlshafen in der Fassung vom 29.04.2013. Die Vertretungsmacht der Betriebsleitung ist auf die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs beschränkt.
Stadtwerke Bad Karlshafen, Bad Karlshafen, (Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen).Personenbezogene Daten geändert, nun: Betriebsleiter: Otto, Ullrich, Bad Karlshafen, * ‒.‒.‒‒.
Stadtwerke Bad Karlshafen, Bad Karlshafen, (Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen).Juristische Person gemäß § 33 HGB. Eigenbetrieb der Stadt Bad Karlshafen Satzung vom 26.06.1984 zuletzt geändert am 20.09.2006. Gegenstand: a) Die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Bad Karlshafen mit Elektrizität in den Grenzen der Gemarkung der früheren Stadt Karlshafen, b) die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser innerhalb des gesamten Gemarkungsgebietes der Stadt Bad Karlshafen, c) die Förderung von Sole aus den Quellen I, II und III zur Versorgung der Weserbergland-Therme, des Gradierwerkes und der sonstigen Kureinrichtungen und zwar auch dann, wenn sie nicht im Eigentum der Stadt stehen und nicht von ihr betrieben werden, Abgabe der Sole an Betriebe und Personen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. d) Der Rückbau und die weitere Verwendung des ehemaligen Sole-Freibades, e) das Gradierwerk im Interesse der Gäste und Einwohner der Stadt Bad Karlshafen zu betreiben, f) durch die Personenschifffahrt die wirtschaftliche Situation im Gebiet der Oberweser im Verbund mit dem Landkreis Kassel und den Gemeinden Oberweser, Reinhardshagen und Wahlsburg zu verbessern und damit auch den Fremdenverkehr in der Stadt Bad Karlshafen zu fördern und zu stärken, g) die Altlastensanierung des ehemaligen Gaswerkgeländes, Mündener Straße 35, Bad Karlshafen, h) die Einrichtung der Weserbergland-Therme an der Kurpromenade in Bad Karlshafen. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter oder den stellvertretenden Betriebsleiter vertreten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen richtet sich die Vertretung nach § 4 der Eigenbetriebssatzung der Stadt Bad Karlshafen in der Fassung vom 26.06.1984. Die Vertretungsmacht der Betriebsleitung ist auf die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs beschränkt. Betriebsleiter: Otto, Ullrich, Bad Karlshafen, * ‒.‒.‒‒.