HRB 201474: Stadtwerke Bergen Vertrieb GmbH, Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2019 mit der "Stadtwerke Bergen GmbH" mit Sitz in Bergen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101065) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit am 28.06.2019 erfolgter Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 201474: Stadtwerke Bergen Vertrieb GmbH, Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen. Bestellt als Geschäftsführer: Guse, Ramon, Bergen, * ‒.‒.‒‒; Heise, Peter, Celle, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Arno, Uelzen, * ‒.‒.‒‒; Prokop, Rainer, Bergen, * ‒.‒.‒‒.
Stadtwerke Bergen Vertrieb GmbH, Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen. Nicht mehr Geschäftsführer: Köhler, Wilhelm, Bergen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Prokop, Rainer, Bergen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Stadtwerke Bergen Vertrieb GmbH, Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen. Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Arno, Uelzen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gewiß, Günther, Bergen, * ‒.‒.‒‒.
Stadtwerke Bergen Vertrieb GmbH, Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Stadtwerke Bergen GmbH, Bergen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101065) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Mit der Stadtwerke Bergen GmbH, Bergen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101065) als herrschendem Unternehmen ist am 05.08.2008 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2008/31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 Teile (Vertrieb Gas) des Vermögens der Stadtwerke Bergen GmbH mit Sitz in Bergen (Amtsgericht Lüneburg HRB 101065) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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