Stadtwerke Cham, Cham (Further Straße 4, 93413 Cham). Die Ausgliederung wurde am 16.10.2006 im Register des Sitzes des neuen übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRB 10305.).
Stadtwerke Cham, Cham (Further Straße 4, 93413 Cham). Die Stadt Cham hat durch Ausgliederungsplan und Ausgliederungsbeschluss vom 22.08.2006 ihren kommunalen Eigenbetrieb Stadtwerke Cham mit Sitz in Cham auf die neugegründete Stadtwerke Cham GmbH mit Sitz in Cham ausgegliedert. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Handelsregister des neuen übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.