11 |
c)
1) Gegenstand des Unternehmens sind
nach der Hessischen Gemeindeordnung
zulässige
a) wirtschaftliche Betätigungen
a. die Versorgung mit Strom, Gas,
Wasserstoff und Wärme durch Erzeugung,
Speicherung, Einspeisung und Vertrieb,
b. die Versorgung mit Wasser,
c. die Einrichtung und der Betrieb eines
öffentlichen Personennahverkehrs und
von Parkeinrichtungen;
b) nicht wirtschaftliche Betätigungen
a. der Betrieb von Bädern;
b. die Vorhaltung von Leitungen zur
Breitbandversorgung
c) mit den Haupttätigkeiten nach a) und b)
verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise
im Wettbewerb zusammen mit diesen
erbracht werden.
(2) Die Gesellschaft kann im Rahmen der
Tätigkeiten nach Abs. 1 öffentliche und
private
Unternehmungen erwerben, errichten, als
Gesellschaft aufnehmen, pachten,
verpachten,
betreuen, sich daran beteiligen oder deren
Betriebsführung übernehmen, soweit die
Hessische Gemeindeordnung dies zulässt.
(3) Die Gesellschaftsorgane sind im
Rahmen der Gesetze in besonderer Weise
dem
Unternehmensgegenstand verpflichtet und
haben die Interessen des Gesellschafters
als
Unternehmensinteressen wahrzunehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens) sowie 9 (Aufgaben der
Geschäftsführung), 10 (Bildung, Zusammensetzung und
Amtsdauer des Aufsichtsrates), 11 (Vorsitz,
Aufsichtsratssitzungen, Beschlussfassung, Ausführung von
Beschlüssen), 12 (Niederschrift über Sitzungen und
Beschlüsse des Aufsichtsrates), 13 (Aufgaben des
Aufsichtsrates), 14 (Geheimhaltungspflicht), 15
(Gesellschafterversammlung), 16 (Aufgaben der
Gesellschafterversammlung), 17 (Wirtschaftsplan) und 18
(Jahresabschluss, Lagebericht und Jahresabschlussprüfung)
beschlossen. |
a)
06.11.2024
Nixdorf-Müller
b)
Fall 15 |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schubert, Stefan, Hünfeld, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gollbach, Manuel, Nüsttal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.07.2024
Nixdorf-Müller
b)
Fall 12 |