HRA 5375: Stadtwerke Haiger, Haiger, Hüttenstraße 18, 35708 Haiger. Bestellt als Technischer Betriebsleiter: Ohlenburger, Frank, Haiger, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5375: Stadtwerke Haiger, Haiger, Hüttenstraße 18, 35708 Haiger. Die Versammlung des Magistrats der Stadt Haiger vom 29.09.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 4 (Leitung) und 9 (Vertretungsberechtigung), beschlossen. Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 18, 35708 Haiger. Die Betriebsleitung besteht aus dem technischen Betriebsleiter, dem kaufmännischen Betriebsleiter und dem Vorsitzenden der Betriebskommision. Jeweils zwei Mitglieder der Betriebsleitung vertreten gemeinsam. Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3 Abs 2 EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder nach § 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats unterliegen. Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen Angelegenheiten, die der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die Erklärungen bedürfen der in § 3 Abs 2 EigBGes vorgeschriebenen Form. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden sie von der Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinenen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats unterzeichnet sind. Nicht mehr Erster Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorsitzender der Betriebskommision: Schramm, Mario, Dillenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5375: Stadtwerke Haiger, Haiger (Hüttenstraße 18, 35708 Haiger). Stromversorgung, Erdgasversorgung, Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Erzeugung, Förderung und wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien, Abrechnung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühren für die Stadt Haiger (Übertragung als Auftragsangelegenheit). Die Betriebsleitung besteht aus dem ersten Betriebsleiter und dem kaufmännischen Betriebsleiter. Die Betriebsleiter vertreten gemeinsam. Die Betriebsleitung vertritt vorbehaltlich § 3 Abs 2 EigBGes die Stadt in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit sie nicht nach § 5 EigBGes der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung oder nach § 8 EigBGes der Entscheidung des Magistrats unterliegen. Der Magistrat vertritt den Eigenbetrieb in allen Angelegenheiten, die der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Die Erklärugen bedürfen der in § 3 Abs 2 EigBGes vorgeschriebenen Form. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Im übrigen sind sie nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Bürgermeister oder seinem allgemeinenen Vertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Magistrats unterzeichnet sind. Nicht mehr Technischer Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5375: Stadtwerke Haiger, Haiger (Hüttenstraße 18, 35708 Haiger). Nicht mehr Technischer Betriebsleiter: Bartels, Heinz Rudolf, Haiger, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Technischer Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5375:Stadtwerke Haiger, Haiger (Hüttenstraße 18, 35708 Haiger). Nicht mehr Erster Betriebsleiter: Dr. Zoubek, Gerhard, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Kaufmännischer Betriebsleiter: Schwarz, Reinhard, Haiger, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Erster Betriebsleiter: Dr. Ing. Dietermann, Torben, Herborn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Kaufmännischer Betriebsleiter: Peter, Markus, Haiger, * ‒.‒.‒‒.
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