Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Dausacker, Stephan, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.01.2023
Zottmann |
HRB 4237: Stadtwerke Hammelburg GmbH, Hammelburg, Rote-Kreuz-Str.44, 97762 Hammelburg. Bestellt: Geschäftsführer: Metz, Matthias, Bad Kissingen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dausacker, Stephan, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dausacker, Stephan, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4237: Stadtwerke Hammelburg GmbH, Hammelburg, Rote-Kreuz-Str.44, 97762 Hammelburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Binder, Anja, Hammelburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dausacker, Stephan, Obertshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4237: Stadtwerke Hammelburg GmbH, Hammelburg, Rote-Kreuz-Str.44, 97762 Hammelburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kühnl, Norbert, Hammelburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Binder, Anja, Hammelburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Binder, Anja, Hammelburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4237:Stadtwerke Hammelburg GmbH, Hammelburg, Rote-Kreuz-Str.44, 97762 Hammelburg.Die Bayerische Rhön Energie GmbH mit dem Sitz in Hammelburg (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5096) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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